Außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung Last für eine Seite der beiden Parteien
Datum: Mittwoch, dem 15. Juni 2016
Thema: Recht-News


Wenn sich zwei Eheleute zu dem Schritt entschließen, die Scheidung einzureichen, ist dies meist mit einem sehr hohen Zeit- und Kostenfaktor verbunden. Hinzu kommt jedoch auch eine immense psychische Belastung, verursacht durch die gerichtlichen Ause

(NL/2880363350) Die Gerichte haben oft sehr hohe Ansprüche, in Bezug auf Formalien und Auskünfte während einer Scheidung. Diese können in vielen Fällen von den beteiligten Parteien nicht erfüllt werden. In dieser Situation empfiehlt es sich, die Scheidungsfolgen außergerichtlich festzulegen. Dies gibt schon zu einem frühen Zeitpunkt eine Rechtssicherheit.



Außergerichtliche Vorbereitung einer Scheidung

Heutzutage gibt es zwar einen Zugewinnausgleichsanspruch mit Auskünften zum Anfangsvermögen, zum Zeitpunkt des Trennungsvermögens und zum Endvermögen. Allerdings ist die Auskunftserteilung alleine schon sehr mühsam. Hinzu kommt, dass die Dauer des Verfahrens bei einer streitigen Herbeiführung der Scheidungsfolgen oftmals viele Jahre in Anspruch nimmt, bis hier eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.



Probleme einer außergerichtlichen Streitbeilegung

Problematisch ist eine außergerichtliche Streitbeilegung immer in den Fällen, in denen sich die eine Partei als überlegen über die andere fühlt und von daher grundsätzlich die Auffassung hat, dass hier eine außergerichtliche Streitbeilegung nur dazu dienen kann, der Gegenseite klar zu machen, wie sie sich hier richtigerweise zu verhalten hätte. Hierbei entstehen häufig Diskrepanzen, nicht nur im Rechtsverständnis, sondern auch im tatsächlichen Verständnis.



Rechtsanwältin Dr. Moos-Wittmund

Seit über 20 Jahren betreut Frau Dr. Moos-Wittmund ihre Mandanten, auch auf dem Gebiet der Scheidung. Die Familienanwältin berät Sie gerne zu Ihren Fragen und Problemen. Gerne setzt Sie auch eine außergerichtliche Scheidungsfolge zusammen mit Ihnen auf. Die Kanzlei von Frau Dr. Moos-Wittmund steht Ihnen bei Fragen oder Terminwünschen jederzeit zur Verfügung.



Interview mit Frau Dr. Moos-Wittmund



ONMA: Warum lassen Eheleute ihren Streit außergerichtlich klären?

Dr. Moos-Wittmund: Eine außergerichtliche Scheidung gibt es nicht, denn für eine Scheidung sind immer die Gerichte zuständig. Es gibt nur außergerichtliche Regelungen über die Scheidungsfolgen. Die Scheidungsfolgen sind deshalb per Gericht so schlecht zu klären, wenn über alles streitig entschieden werden soll, da hier sehr hohe Ansprüche an Formalien und an Auskünften bestehen, die die Parteien häufig nicht erfüllen können. Die Anzahl der einzelnen Verfahren, in dem die unterschiedlichen Angelegenheiten per Gericht geregelt werden, sind zahlreich und führen dazu, dass mehrere Rechtsstreitigkeiten gleichzeitig geführt werden müssen. Es handelt sich dabei einmal um die Trennungsangelegenheit, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung und Hausrat. Die nachehelichen Dinge wären weitere Verfahren, nämlich nachehelicher Unterhalt, die Scheidung selbst, der Zugewinn und der Versorgungsausgleich. Selbst wenn der Zugewinn geklärt ist, sagt das ja noch nichts über die weitere Stufe, nämlich die Vermögensauseinandersetzung, denn der Zugewinn selbst ist nur eine Rechengröße bezogen auf den Stichtag. Das bedeutet, dass hinsichtlich des ehelichen Vermögens alles so bleibt wie es ist und nur der Wert ermittelt wird, der gegebenenfalls in diesem Falle auszugleichen ist. Mit der Regelung des Zugewinnausgleichs, ist auch von den Parteien meistens gewollt, dass man sich auch hinsichtlich des Vermögens auseinander setzt, nämlich z. B. eine Grundstücksübertragung oder einen gemeinsamen Grundstücksverkauf vornimmt. Diese Angelegenheiten können alle in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Das führt dazu, dass mit der Unterzeichnung der Urkunde einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle diese Streitfragen geklärt sind und nicht der Ausgang einzelner Prozesse abgewartet werden muss. Dies bedeutet, dass für die Parteien in einem frühen Stadium Rechtssicherheit eintritt.

ONMA: Ist eine außergerichtliche Klärung der Scheidungsfolgen für die betroffenen Parteien günstiger?

Dr. Moos-Wittmund: Wenn eine außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt bevor der Gang zum Gericht ansteht, haben die Parteien Rechtssicherheit und keiner muss den anderen fragen, was er nun mit seinem Geld macht und ob hier irgendwo eine Beeinträchtigung der Ansprüche die bei Ende der Ehe erst fällig sind, gegeben ist. Insofern birgt diese außergerichtliche Regelung doch Vorteile. Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist nicht unbedingt günstiger, wohl aber bezogen auf zahlreiche Streitigkeiten die außergerichtlich einvernehmlich geregelt werden können, nämlich dann, wenn das wirtschaftlich sinnvolle Dahinstehende geklärt wird. Dies ist am besten im Beisein von zwei erfahrenen Familienfachanwälten gegeben, die sich mit den Dingen auskennen und hier genau einschätzen können, wie die gutachterlichen Stellungnahmen voraussichtlich aussehen werden, um weitere Kosten durch teure Gutachten zu vermeiden.

ONMA: Denken Sie, dass die Anzahl an außergerichtlichen Scheidungen zunehmen wird?

Dr. Moos-Wittmund: Angesichts der Überlastung der Justiz ist davon auszugehen, dass gerade bei vermögenden Eheleuten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die außergerichtliche Streitbeilegung zunehmen wird. Hier können sich die Parteien über Eckpunkte verständigen, ohne das alles bis ins allerletzte I-Tüpfelchen ausgeurteilt werden muss. Oftmals ist es sinnvoller, in einer Position nachzugeben, anstatt auf deren Durchsetzung zu beharren und dabei dann Kostennachteile hinnehmen müssen.



Kontakt



Rechtsanwaltskanzlei Dr. Moos-Wittmund

Jenastieg 24

38124 Braunschweig

0531 / 877 07 0

0531 / 877 07 16

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Wenn sich zwei Eheleute zu dem Schritt entschließen, die Scheidung einzureichen, ist dies meist mit einem sehr hohen Zeit- und Kostenfaktor verbunden. Hinzu kommt jedoch auch eine immense psychische Belastung, verursacht durch die gerichtlichen Ause

(NL/2880363350) Die Gerichte haben oft sehr hohe Ansprüche, in Bezug auf Formalien und Auskünfte während einer Scheidung. Diese können in vielen Fällen von den beteiligten Parteien nicht erfüllt werden. In dieser Situation empfiehlt es sich, die Scheidungsfolgen außergerichtlich festzulegen. Dies gibt schon zu einem frühen Zeitpunkt eine Rechtssicherheit.



Außergerichtliche Vorbereitung einer Scheidung

Heutzutage gibt es zwar einen Zugewinnausgleichsanspruch mit Auskünften zum Anfangsvermögen, zum Zeitpunkt des Trennungsvermögens und zum Endvermögen. Allerdings ist die Auskunftserteilung alleine schon sehr mühsam. Hinzu kommt, dass die Dauer des Verfahrens bei einer streitigen Herbeiführung der Scheidungsfolgen oftmals viele Jahre in Anspruch nimmt, bis hier eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.



Probleme einer außergerichtlichen Streitbeilegung

Problematisch ist eine außergerichtliche Streitbeilegung immer in den Fällen, in denen sich die eine Partei als überlegen über die andere fühlt und von daher grundsätzlich die Auffassung hat, dass hier eine außergerichtliche Streitbeilegung nur dazu dienen kann, der Gegenseite klar zu machen, wie sie sich hier richtigerweise zu verhalten hätte. Hierbei entstehen häufig Diskrepanzen, nicht nur im Rechtsverständnis, sondern auch im tatsächlichen Verständnis.



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Seit über 20 Jahren betreut Frau Dr. Moos-Wittmund ihre Mandanten, auch auf dem Gebiet der Scheidung. Die Familienanwältin berät Sie gerne zu Ihren Fragen und Problemen. Gerne setzt Sie auch eine außergerichtliche Scheidungsfolge zusammen mit Ihnen auf. Die Kanzlei von Frau Dr. Moos-Wittmund steht Ihnen bei Fragen oder Terminwünschen jederzeit zur Verfügung.



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ONMA: Warum lassen Eheleute ihren Streit außergerichtlich klären?

Dr. Moos-Wittmund: Eine außergerichtliche Scheidung gibt es nicht, denn für eine Scheidung sind immer die Gerichte zuständig. Es gibt nur außergerichtliche Regelungen über die Scheidungsfolgen. Die Scheidungsfolgen sind deshalb per Gericht so schlecht zu klären, wenn über alles streitig entschieden werden soll, da hier sehr hohe Ansprüche an Formalien und an Auskünften bestehen, die die Parteien häufig nicht erfüllen können. Die Anzahl der einzelnen Verfahren, in dem die unterschiedlichen Angelegenheiten per Gericht geregelt werden, sind zahlreich und führen dazu, dass mehrere Rechtsstreitigkeiten gleichzeitig geführt werden müssen. Es handelt sich dabei einmal um die Trennungsangelegenheit, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung und Hausrat. Die nachehelichen Dinge wären weitere Verfahren, nämlich nachehelicher Unterhalt, die Scheidung selbst, der Zugewinn und der Versorgungsausgleich. Selbst wenn der Zugewinn geklärt ist, sagt das ja noch nichts über die weitere Stufe, nämlich die Vermögensauseinandersetzung, denn der Zugewinn selbst ist nur eine Rechengröße bezogen auf den Stichtag. Das bedeutet, dass hinsichtlich des ehelichen Vermögens alles so bleibt wie es ist und nur der Wert ermittelt wird, der gegebenenfalls in diesem Falle auszugleichen ist. Mit der Regelung des Zugewinnausgleichs, ist auch von den Parteien meistens gewollt, dass man sich auch hinsichtlich des Vermögens auseinander setzt, nämlich z. B. eine Grundstücksübertragung oder einen gemeinsamen Grundstücksverkauf vornimmt. Diese Angelegenheiten können alle in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Das führt dazu, dass mit der Unterzeichnung der Urkunde einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle diese Streitfragen geklärt sind und nicht der Ausgang einzelner Prozesse abgewartet werden muss. Dies bedeutet, dass für die Parteien in einem frühen Stadium Rechtssicherheit eintritt.

ONMA: Ist eine außergerichtliche Klärung der Scheidungsfolgen für die betroffenen Parteien günstiger?

Dr. Moos-Wittmund: Wenn eine außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt bevor der Gang zum Gericht ansteht, haben die Parteien Rechtssicherheit und keiner muss den anderen fragen, was er nun mit seinem Geld macht und ob hier irgendwo eine Beeinträchtigung der Ansprüche die bei Ende der Ehe erst fällig sind, gegeben ist. Insofern birgt diese außergerichtliche Regelung doch Vorteile. Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist nicht unbedingt günstiger, wohl aber bezogen auf zahlreiche Streitigkeiten die außergerichtlich einvernehmlich geregelt werden können, nämlich dann, wenn das wirtschaftlich sinnvolle Dahinstehende geklärt wird. Dies ist am besten im Beisein von zwei erfahrenen Familienfachanwälten gegeben, die sich mit den Dingen auskennen und hier genau einschätzen können, wie die gutachterlichen Stellungnahmen voraussichtlich aussehen werden, um weitere Kosten durch teure Gutachten zu vermeiden.

ONMA: Denken Sie, dass die Anzahl an außergerichtlichen Scheidungen zunehmen wird?

Dr. Moos-Wittmund: Angesichts der Überlastung der Justiz ist davon auszugehen, dass gerade bei vermögenden Eheleuten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die außergerichtliche Streitbeilegung zunehmen wird. Hier können sich die Parteien über Eckpunkte verständigen, ohne das alles bis ins allerletzte I-Tüpfelchen ausgeurteilt werden muss. Oftmals ist es sinnvoller, in einer Position nachzugeben, anstatt auf deren Durchsetzung zu beharren und dabei dann Kostennachteile hinnehmen müssen.



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