Bodo Ramelow (LINKE), Ministerpräsident von Thüringen, mit Niederlage vor dem Thüringer Verfassungsgericht gegen die NPD!
Datum: Freitag, dem 10. Juni 2016
Thema: Recht-News


Elmar Otto zur Niederlage von Ministerpräsident Ramelow vor Gericht gegen die NPD:

Weimar (ots) - Bodo Ramelow ist ein Politiker, der für seine Überzeugungen einsteht.

Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Dafür schätzen ihn seine Anhänger. Vor allem beim Kampf gegen Rechtsextremismus bezieht er immer wieder klar Stellung.

Und als demokratische Parteien im Eisenacher Stadtrat mit einem NPD-Antrag stimmten, um die Oberbürgermeisterin los zu werden, sprach er einmal mehr Klartext.

Dagegen wäre nichts einzuwenden gewesen, hätte Ramelow sich als Linke-Politiker zu Wort gemeldet. Doch er tat es in seinem Büro in der Staatskanzlei, hinter ihm die Thüringer Landesdienstflagge.

Es konnte also kein Zweifel darin bestehen: Hier äußerte sich nicht in erster Linie der Parteisoldat Hier ging der Regierungschef in die Offensive, und der muss sich wohl oder übel Zurückhaltung auferlegen.

Stattdessen nutzte der internetaffine Ministerpräsident alle Möglichkeiten der freistaatlichen sozialen Netzwerke, um seine Botschaft hochoffiziell weiterzuverbreiten.

Darin sehen die Verfassungsrichter zurecht einen Verstoß gegen Ramelows Pflicht zur Neutralität im Amt. Denn es ist ein Irrglaube, dass im Kampf gegen Nazis alle Mittel erlaubt sind.

Die NPD ist nicht verboten und darf sich - so paradox das sein mag - auf das Grundgesetz berufen.

Dass Linke-Parteichefin Hennig-Wellsow das Urteil als "Maulkorb" für Politiker abqualifiziert, ist Quatsch.

Gerade das Recht auf freie Meinungsäußerung haben die Richter in keiner Weise beschnitten.

Wenn Ramelow also das nächste Mal im Hirschgarten - idealerweise mit Parteilogo am Revers - gegen die NPD austeilt und die Linke dies in die Welt hinaus twittert, dürfte alles in Butter sein.

Leitartikel von Elmar Otto zur Niederlage von Ministerpräsident Ramelow vor Gericht gegen die NPD

(Weitere News & Infos zum Thema Versicherungsrecht gibt es hier.)

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/3348507, Autor siehe obiger Artikel.

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Elmar Otto zur Niederlage von Ministerpräsident Ramelow vor Gericht gegen die NPD:

Weimar (ots) - Bodo Ramelow ist ein Politiker, der für seine Überzeugungen einsteht.

Er nimmt kein Blatt vor den Mund. Dafür schätzen ihn seine Anhänger. Vor allem beim Kampf gegen Rechtsextremismus bezieht er immer wieder klar Stellung.

Und als demokratische Parteien im Eisenacher Stadtrat mit einem NPD-Antrag stimmten, um die Oberbürgermeisterin los zu werden, sprach er einmal mehr Klartext.

Dagegen wäre nichts einzuwenden gewesen, hätte Ramelow sich als Linke-Politiker zu Wort gemeldet. Doch er tat es in seinem Büro in der Staatskanzlei, hinter ihm die Thüringer Landesdienstflagge.

Es konnte also kein Zweifel darin bestehen: Hier äußerte sich nicht in erster Linie der Parteisoldat Hier ging der Regierungschef in die Offensive, und der muss sich wohl oder übel Zurückhaltung auferlegen.

Stattdessen nutzte der internetaffine Ministerpräsident alle Möglichkeiten der freistaatlichen sozialen Netzwerke, um seine Botschaft hochoffiziell weiterzuverbreiten.

Darin sehen die Verfassungsrichter zurecht einen Verstoß gegen Ramelows Pflicht zur Neutralität im Amt. Denn es ist ein Irrglaube, dass im Kampf gegen Nazis alle Mittel erlaubt sind.

Die NPD ist nicht verboten und darf sich - so paradox das sein mag - auf das Grundgesetz berufen.

Dass Linke-Parteichefin Hennig-Wellsow das Urteil als "Maulkorb" für Politiker abqualifiziert, ist Quatsch.

Gerade das Recht auf freie Meinungsäußerung haben die Richter in keiner Weise beschnitten.

Wenn Ramelow also das nächste Mal im Hirschgarten - idealerweise mit Parteilogo am Revers - gegen die NPD austeilt und die Linke dies in die Welt hinaus twittert, dürfte alles in Butter sein.

Leitartikel von Elmar Otto zur Niederlage von Ministerpräsident Ramelow vor Gericht gegen die NPD

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