Wackelige NRW-Gesetze - nun zum Jagdrecht: Eine solche Häufung von Pleiten wie in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur peinlich, sie untergräbt auch das Vertrauen in die Politik!
Datum: Dienstag, dem 07. Juni 2016
Thema: Recht-News


Zum neuen Landesjagdgesetz in NRW:

Düsseldorf (ots) - Um das neue Landesjagdgesetz ist lange gestritten worden.

Viele Jäger empfinden es als ideologisch motivierte Gängelung, während es einigen Naturschützern noch längst nicht weit genug geht.

Aber der Streit darüber wird womöglich demnächst keine Rolle mehr spielen, sollte das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht wegen eines Formfehlers kassiert werden: ein Schießnachweis, den selbst viele Jäger gutheißen, über den aber der Landesgesetzgeber nicht im Alleingang zu befinden hat.

Jagdscheine sind wie Autoführerscheine bundeseinheitlich geregelt, und das aus gutem Grund.

Noch darf man sich in der Düsseldorfer Staatskanzlei einer Resthoffnung hingegeben, dass die Karlsruher Richter sich gnädig erweisen mögen.

Dabei müsste diese Landesregierung sich längst fragen, ob sie Niederlagen vor Gericht nicht regelrecht provoziert.

Dreimal schon wurden Haushaltsgesetze vom NRW-Verfassungsgericht als illegal gekippt ebenso wie die geplante Nullrunde bei höheren Beamten.

Eine solche Häufung von Pleiten ist nicht nur peinlich; sie untergräbt das Vertrauen in die Politik.

(Weitere News & Infos zum Thema Jagd gibt es hier.)

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3344947, Autor siehe obiger Artikel.

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Zum neuen Landesjagdgesetz in NRW:

Düsseldorf (ots) - Um das neue Landesjagdgesetz ist lange gestritten worden.

Viele Jäger empfinden es als ideologisch motivierte Gängelung, während es einigen Naturschützern noch längst nicht weit genug geht.

Aber der Streit darüber wird womöglich demnächst keine Rolle mehr spielen, sollte das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht wegen eines Formfehlers kassiert werden: ein Schießnachweis, den selbst viele Jäger gutheißen, über den aber der Landesgesetzgeber nicht im Alleingang zu befinden hat.

Jagdscheine sind wie Autoführerscheine bundeseinheitlich geregelt, und das aus gutem Grund.

Noch darf man sich in der Düsseldorfer Staatskanzlei einer Resthoffnung hingegeben, dass die Karlsruher Richter sich gnädig erweisen mögen.

Dabei müsste diese Landesregierung sich längst fragen, ob sie Niederlagen vor Gericht nicht regelrecht provoziert.

Dreimal schon wurden Haushaltsgesetze vom NRW-Verfassungsgericht als illegal gekippt ebenso wie die geplante Nullrunde bei höheren Beamten.

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