Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union!
Datum: Samstag, dem 23. Juli 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: PRESSEMITTEILUNG Nr. 73/11 / Luxemburg, den 14. Juli 2011 / Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-27/09 P / Frankreich / People's Mojahedin Organization of Iran!

Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel Frankreichs gegen das Urteil des Gerichts, mit dem die PMOI von der EU-Terroristenliste gestrichen wurde, zurückzuweisen.

Dabei schlägt sie vor, dass die Verfahren in einigen Punkten verbessert werden, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung und der Beachtung der Grundrechte zu gewährleisten.
Im Dezember 2008 erklärte das Gericht erster Instanz (nunmehr Gericht) einen Beschluss des Rates für nichtig, mit dem die People’s Mojahedin Organization of Iran in die europäische Liste terroristischer Organisationen aufgenommen wurde, deren Gelder und andere Vermögenswerte eingefroren werden sollten (1). Damit hat dieses Gericht zum dritten Mal einen solchen Beschluss für nichtig erklärt.

OpenPr.de: PRESSEMITTEILUNG Nr. 73/11 / Luxemburg, den 14. Juli 2011 / Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-27/09 P / Frankreich / People's Mojahedin Organization of Iran!

Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel Frankreichs gegen das Urteil des Gerichts, mit dem die PMOI von der EU-Terroristenliste gestrichen wurde, zurückzuweisen.

Dabei schlägt sie vor, dass die Verfahren in einigen Punkten verbessert werden, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung und der Beachtung der Grundrechte zu gewährleisten.
Im Dezember 2008 erklärte das Gericht erster Instanz (nunmehr Gericht) einen Beschluss des Rates für nichtig, mit dem die People’s Mojahedin Organization of Iran in die europäische Liste terroristischer Organisationen aufgenommen wurde, deren Gelder und andere Vermögenswerte eingefroren werden sollten (1). Damit hat dieses Gericht zum dritten Mal einen solchen Beschluss für nichtig erklärt.





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