Gesetzliche Erbfolge ohne letztwillige Verfügung ?
Datum: Samstag, dem 16. Juli 2011
Thema: Recht-Frage


Wer wird berücksichtigt, wenn im Erbfall kein Testament existiert?

Derzeit haben in Deutschland annähernd zwei Drittel der volljährigen Bevölkerung keinerlei Vorkehrungen für den Fall ihres Ablebens getroffen, das heißt: eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Doch was passiert, wenn der Betroffene unversehens aus dem Leben gerissen wird? Wer ist überhaupt erbberechtigt, welche Rechte haben Ehepartner und wer kommt in Patchwork-Familien zum Zuge? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die aktuelle Rechtslage und gibt nützliche Tipps.

"Das Erbrecht regelt die Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen geschieht", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wer Streitigkeiten um das zukünftige Erbe in seiner Familie vorprogrammiert sieht oder sichergehen will, dass das eigene Vermögen nicht in die falschen Hände gerät, sollte bereits zu Leb-zeiten für den Todesfall vorsorgen. Dazu muss der "Letzte Wille" allerdings in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Ansonsten greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.

Wer wird berücksichtigt, wenn im Erbfall kein Testament existiert?

Derzeit haben in Deutschland annähernd zwei Drittel der volljährigen Bevölkerung keinerlei Vorkehrungen für den Fall ihres Ablebens getroffen, das heißt: eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Doch was passiert, wenn der Betroffene unversehens aus dem Leben gerissen wird? Wer ist überhaupt erbberechtigt, welche Rechte haben Ehepartner und wer kommt in Patchwork-Familien zum Zuge? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die aktuelle Rechtslage und gibt nützliche Tipps.

"Das Erbrecht regelt die Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen geschieht", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wer Streitigkeiten um das zukünftige Erbe in seiner Familie vorprogrammiert sieht oder sichergehen will, dass das eigene Vermögen nicht in die falschen Hände gerät, sollte bereits zu Leb-zeiten für den Todesfall vorsorgen. Dazu muss der "Letzte Wille" allerdings in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Ansonsten greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=659