Brennpunkt Sozialdatenschutz - Interessen stoßen aufeinander !
Datum: Samstag, dem 16. Juli 2011
Thema: Recht-Infos


Als größte Besitzer personenbezogener Daten stehen die Sozialleistungsträger mit ihrer Tätigkeit im Mittelpunkt datenschutzrechtlicher Auseinandersetzung. Die einzelnen Leistungsträger haben von ihren Kunden vielfältige Daten, die über allgemeine Angaben hinausgehen und in sensitive Bereiche hineinragen.

Im großen Umfang werden Gesundheitsdaten bei den Krankenkassen, Jugendämter, Pflegeeinrichtungen und Arbeitsagenturen erhoben und verarbeitet. Wobei natürlich nicht nur Gesundheitsdaten der Erhebung und Verarbeitung unterliegen, sondern tief in andere Bereiche wie Berufsleben, finanzielle Verhältnisse und Familienleben hineinführen.

Im Bereich Datenschutz kollidieren die Interessen der Leistungsträger mit den Interessen der Betroffenen. Die Leistungsträger erfüllen öffentliche Pflichten zur Daseinsvorsorge der Bürger, dagegen hat der Betroffene grundsätzlich das Bedürfnis, dass so wenig Daten wie möglich von ihm erhoben werden und eine dauerhafte Speicherung dieser Daten vorgenommen wird. Jeder weitere Datenverarbeitungsvorgang wie Veränderung und Übermittlung stellen weitere Eingriffe in die Rechte der Bürger dar.

Als größte Besitzer personenbezogener Daten stehen die Sozialleistungsträger mit ihrer Tätigkeit im Mittelpunkt datenschutzrechtlicher Auseinandersetzung. Die einzelnen Leistungsträger haben von ihren Kunden vielfältige Daten, die über allgemeine Angaben hinausgehen und in sensitive Bereiche hineinragen.

Im großen Umfang werden Gesundheitsdaten bei den Krankenkassen, Jugendämter, Pflegeeinrichtungen und Arbeitsagenturen erhoben und verarbeitet. Wobei natürlich nicht nur Gesundheitsdaten der Erhebung und Verarbeitung unterliegen, sondern tief in andere Bereiche wie Berufsleben, finanzielle Verhältnisse und Familienleben hineinführen.

Im Bereich Datenschutz kollidieren die Interessen der Leistungsträger mit den Interessen der Betroffenen. Die Leistungsträger erfüllen öffentliche Pflichten zur Daseinsvorsorge der Bürger, dagegen hat der Betroffene grundsätzlich das Bedürfnis, dass so wenig Daten wie möglich von ihm erhoben werden und eine dauerhafte Speicherung dieser Daten vorgenommen wird. Jeder weitere Datenverarbeitungsvorgang wie Veränderung und Übermittlung stellen weitere Eingriffe in die Rechte der Bürger dar.





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