Mobbing am Arbeitsplatz und Möglichkeiten sich dagegen zu wehren !
Datum: Dienstag, dem 12. Juli 2011
Thema: Recht-Infos


Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von "Polensau" bis hin zu "Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel.

Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer sich oft krankschreiben lässt und unkonzentriert zur Arbeit geht. Auch ein Rechtsstreit über den Inhalt des Arbeitszeugnisses wird sich nicht vermeiden lassen.

Natürlich besteht bei einer (fristlosen) Kündigung immer die Gefahr, dass man von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 3 Monaten erhält. So kann Mobbing für den Arbeitnehmer letztlich zum Existenzkiller werden. Mobbing kann oft manchmal schwer bewiesen werden. Mögliche Zeugen sind noch im Unternehmen aktiv und möchten Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Regelmäßig ist es für die Glaubwürdigkeit günstiger, wenn man die Mobbingvorwürfe nicht erst nach Erhalt der Kündigung "aus der Tasche zaubert".

Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von "Polensau" bis hin zu "Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel.

Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer sich oft krankschreiben lässt und unkonzentriert zur Arbeit geht. Auch ein Rechtsstreit über den Inhalt des Arbeitszeugnisses wird sich nicht vermeiden lassen.

Natürlich besteht bei einer (fristlosen) Kündigung immer die Gefahr, dass man von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 3 Monaten erhält. So kann Mobbing für den Arbeitnehmer letztlich zum Existenzkiller werden. Mobbing kann oft manchmal schwer bewiesen werden. Mögliche Zeugen sind noch im Unternehmen aktiv und möchten Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Regelmäßig ist es für die Glaubwürdigkeit günstiger, wenn man die Mobbingvorwürfe nicht erst nach Erhalt der Kündigung "aus der Tasche zaubert".





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