Jürgen Trittin (Grüne), Leiter der Atomkommission, gibt der Verfassungsklage gegen den Atomausstieg keine Chance!
Datum: Mittwoch, dem 16. März 2016
Thema: Recht-News


Jürgen Trittin zur Verfassungsklage gegen den Atomausstieg:

Bonn (ots) - "Die Unternehmen klagen zurzeit gegen den von ihnen selber unterschriebenen Atomkonsens.

Ich würde aus diesem Grunde sagen, die Werthaltigkeit der Klage in Karlsruhe ist außerordentlich bescheiden", sagte der Vorsitzende der Regierungskommission für den Atomausstieg im phoenix-Interview.

"Mir scheint es eher so zu sein, dass die Vorstände der Unternehmen hier etwas unternehmen mussten, um ihren Aktionären zu zeigen: Wir haben das nicht wehrlos über uns ergehen lassen."

Der Verdacht könnte ja aufkommen, weil sie zum Beispiel gegen die einzelnen Stilllegungsverfügungen der Landesaufsichten nicht einmal vor die Verwaltungsgerichte gezogen seien und einstweilige Anordnungen beantragt hätten.

"Ich glaube, dass das Verfahren vom Bundesverfassungsgericht gut ist, weil das Bundesverfassungsgericht das sehr transparent machen wird.

Aber in der Sache gebe ich dem Anliegen der Unternehmen keine Chance, gerade weil der Gesetzgeber mit Augenmaß vorangegangen ist und nichts anderes getan hat, als das umzusetzen, was die Unternehmen selber schon einmal zugestanden haben."

phoenix berichtet ab 9.50 Uhr aus Karlsruhe und schaltet um 10.00 Uhr live in den Gerichtssaal. Reporter vor Ort ist ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Rechtsanwalt Prof. Christian Kirchberg ordnet die Lage juristisch ein.

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
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Telefon: 0228 / 9584 192
Fax: 0228 / 9584 198
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6511/3276758, Autor siehe obiger Artikel.

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Bonn (ots) - "Die Unternehmen klagen zurzeit gegen den von ihnen selber unterschriebenen Atomkonsens.

Ich würde aus diesem Grunde sagen, die Werthaltigkeit der Klage in Karlsruhe ist außerordentlich bescheiden", sagte der Vorsitzende der Regierungskommission für den Atomausstieg im phoenix-Interview.

"Mir scheint es eher so zu sein, dass die Vorstände der Unternehmen hier etwas unternehmen mussten, um ihren Aktionären zu zeigen: Wir haben das nicht wehrlos über uns ergehen lassen."

Der Verdacht könnte ja aufkommen, weil sie zum Beispiel gegen die einzelnen Stilllegungsverfügungen der Landesaufsichten nicht einmal vor die Verwaltungsgerichte gezogen seien und einstweilige Anordnungen beantragt hätten.

"Ich glaube, dass das Verfahren vom Bundesverfassungsgericht gut ist, weil das Bundesverfassungsgericht das sehr transparent machen wird.

Aber in der Sache gebe ich dem Anliegen der Unternehmen keine Chance, gerade weil der Gesetzgeber mit Augenmaß vorangegangen ist und nichts anderes getan hat, als das umzusetzen, was die Unternehmen selber schon einmal zugestanden haben."

phoenix berichtet ab 9.50 Uhr aus Karlsruhe und schaltet um 10.00 Uhr live in den Gerichtssaal. Reporter vor Ort ist ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Rechtsanwalt Prof. Christian Kirchberg ordnet die Lage juristisch ein.

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