Verkehrsrecht: Eine einheitliche 1,1-Promille-Grenze für Alkoholsünder hinsichtlich des Idiotentests wäre ein klares Signal!
Datum: Freitag, dem 29. Januar 2016
Thema: Recht-News


Zum Idiotentest für Alkoholsünder:

Bielefeld (ots) - Die unterschiedliche Regelung für Alkoholsünder hinsichtlich des Idiotentests ist ein unhaltbarer Zustand.

Es kann nicht Sache der einzelnen Bundesländern sein, von welchem Wert an ein betrunkener Verkehrsteilnehmer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) antreten muss.

Hier gilt es möglichst schnell, eine einheitliche Regelung aufzustellen. Und die sollte unbedingt bei der derzeit unteren Grenze von 1,1 Promille liegen.

Alkohol benebelt bekanntlich die Sinne, schränkt die Fahrtüchtigkeit ein. Und Alkohol am Steuer ist die Ursache für die meisten Unfälle.

Wer mehr Sicherheit auf den Straßen erreichen will, muss demzufolge strengere Maßstäbe anzulegen.

Ein Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut ist beileibe kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein Zeichen dafür, dass hier jemand deutlich zu tief ins Glas geschaut hat.

Nein, es soll hier nicht der in vielen Ländern geltenden Null-Promille-Regel das Wort geredet werden.

Die strafrechtlich relevante Grenze von 0,3 Promille erlaubt zumindest das Glas Bier oder auch ein Weinchen zum Essen.

Alles was darüber hinaus geht aber ist zuviel.

Auch deshalb wäre eine einheitliche 1,1-Promille-Grenze für den Idiotentest ein klares Signal.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3237468, Autor siehe obiger Artikel.

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Zum Idiotentest für Alkoholsünder:

Bielefeld (ots) - Die unterschiedliche Regelung für Alkoholsünder hinsichtlich des Idiotentests ist ein unhaltbarer Zustand.

Es kann nicht Sache der einzelnen Bundesländern sein, von welchem Wert an ein betrunkener Verkehrsteilnehmer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) antreten muss.

Hier gilt es möglichst schnell, eine einheitliche Regelung aufzustellen. Und die sollte unbedingt bei der derzeit unteren Grenze von 1,1 Promille liegen.

Alkohol benebelt bekanntlich die Sinne, schränkt die Fahrtüchtigkeit ein. Und Alkohol am Steuer ist die Ursache für die meisten Unfälle.

Wer mehr Sicherheit auf den Straßen erreichen will, muss demzufolge strengere Maßstäbe anzulegen.

Ein Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut ist beileibe kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein Zeichen dafür, dass hier jemand deutlich zu tief ins Glas geschaut hat.

Nein, es soll hier nicht der in vielen Ländern geltenden Null-Promille-Regel das Wort geredet werden.

Die strafrechtlich relevante Grenze von 0,3 Promille erlaubt zumindest das Glas Bier oder auch ein Weinchen zum Essen.

Alles was darüber hinaus geht aber ist zuviel.

Auch deshalb wäre eine einheitliche 1,1-Promille-Grenze für den Idiotentest ein klares Signal.

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Andreas Kolesch
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