BGH-Urteil erweist sich als Rettungsanker für zahlreiche Swap-Geschädigte!
Datum: Dienstag, dem 19. April 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Seit vergangener Woche liegen die ausführlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs zu seiner vielbeachteten 'Swap-Entscheidung' vom 22.03.2011 vor (Az.: XI ZR 33/10). Die dort enthaltenen Ausführungen machen vielen geschädigten Anlegern, die sich in vergleichbarer Situation befinden und ebenfalls 'Swap-geschädigt' sind, Hoffnung auf Schadensersatz.

Verfahrensgegenstand beim BGH war die Klage eines mittelständischen Unternehmens, dem von seiner Bank ein sogenannter 'Spread-Ladder-Swap' zum Kauf empfohlen wurde. Das klagende Unternehmen machte geltend, von der Bank nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein und forderte Schadensersatz in Höhe von über einer halben Million Euro. Der Bundesgerichtshof hob das klageabweisende Urteil der Vorinstanz auf und sprach dem Geschädigten Schadensersatz zu.

In den nun vorliegenden Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die beratende Bank selbstverständlich auch bei derartigen Geschäften anlegergerecht und objektgerecht zu beraten hat.

OpenPr.de: Seit vergangener Woche liegen die ausführlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs zu seiner vielbeachteten 'Swap-Entscheidung' vom 22.03.2011 vor (Az.: XI ZR 33/10). Die dort enthaltenen Ausführungen machen vielen geschädigten Anlegern, die sich in vergleichbarer Situation befinden und ebenfalls 'Swap-geschädigt' sind, Hoffnung auf Schadensersatz.

Verfahrensgegenstand beim BGH war die Klage eines mittelständischen Unternehmens, dem von seiner Bank ein sogenannter 'Spread-Ladder-Swap' zum Kauf empfohlen wurde. Das klagende Unternehmen machte geltend, von der Bank nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein und forderte Schadensersatz in Höhe von über einer halben Million Euro. Der Bundesgerichtshof hob das klageabweisende Urteil der Vorinstanz auf und sprach dem Geschädigten Schadensersatz zu.

In den nun vorliegenden Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die beratende Bank selbstverständlich auch bei derartigen Geschäften anlegergerecht und objektgerecht zu beraten hat.





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