Bundesregierung beschließt Anpassung: Erleichterung beim Ausstellen von Online-Rechnungen ab 1. Juli 2011!
Datum: Mittwoch, dem 13. April 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Im Rahmen des Online-Handels ist es nicht nur zeitgemäß, sondern auch für die am Vertragsabschluss Beteiligten gleichermaßen mit erheblichen Vorteilen verbunden, über die Warenlieferung eine elektronische Rechnung zu stellen.
Das Ausstellen einer Online-Rechnung spart Zeit und damit Kosten, sofern insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr einige Besonderheiten beachtet werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 UStG ist ein Unternehmer verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder auf elektronischem Weg zu übermitteln.

OpenPr.de: Im Rahmen des Online-Handels ist es nicht nur zeitgemäß, sondern auch für die am Vertragsabschluss Beteiligten gleichermaßen mit erheblichen Vorteilen verbunden, über die Warenlieferung eine elektronische Rechnung zu stellen.
Das Ausstellen einer Online-Rechnung spart Zeit und damit Kosten, sofern insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr einige Besonderheiten beachtet werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 UStG ist ein Unternehmer verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder auf elektronischem Weg zu übermitteln.





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