Unklare Rechtsbegriffe bleiben nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts: Wann ist ein Übel empfindlich? Einfach nur 'Nein' gesagt zu haben, hilft Opfern sexueller Gewalt vor Gericht immer noch nicht!
Datum: Montag, dem 11. Januar 2016
Thema: Recht-News


Zur Verschärfung des Sexualstrafrechts:

Halle (ots) - Es hat gedauert, bis die Bundesregierung sich zu etwas Selbstverständlichem durchgerungen hat: einer Verschärfung des Sexualstrafrechtes.

Über die Auslegung wird weiter zu streiten sein. Denn unklare Rechtsbegriffe bleiben: Strafbar werden Übergriffe nun zwar dann, wenn das Opfer aus Angst vor "empfindlichen Übel" auf Gegenwehr verzichtet hat.

Nur: Wann ist ein Übel empfindlich?

Einfach nur "Nein" gesagt zu haben, hilft Opfern sexueller Gewalt vor Gericht immer noch nicht!

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/3221064, Autor siehe obiger Artikel.

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Zur Verschärfung des Sexualstrafrechts:

Halle (ots) - Es hat gedauert, bis die Bundesregierung sich zu etwas Selbstverständlichem durchgerungen hat: einer Verschärfung des Sexualstrafrechtes.

Über die Auslegung wird weiter zu streiten sein. Denn unklare Rechtsbegriffe bleiben: Strafbar werden Übergriffe nun zwar dann, wenn das Opfer aus Angst vor "empfindlichen Übel" auf Gegenwehr verzichtet hat.

Nur: Wann ist ein Übel empfindlich?

Einfach nur "Nein" gesagt zu haben, hilft Opfern sexueller Gewalt vor Gericht immer noch nicht!

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