Billigfliegern droht Schadenersatzwelle wegen verspäteter Flüge!
Datum: Donnerstag, dem 07. April 2011
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: „Flugpassagiere können 250 Euro Schadenersatz verlangen, wenn die Landung mehr als drei Stunden verspätet ist und die Airline hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Verantwortlich ist dabei schon derjenige, der so schlecht organisiert ist, dass er kein Ersatzflugzeug beschaffen kann. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für am Flughafen Berlin-Schönefeld startende oder landende „Billigflieger“ zuständig ist, in zwei aktuellen, rechtskräftigen Urteilen (Az. 9 C 552/10 vom 14.01.2011, Az. 9 C 560/10 vom 15.02.2011) entschieden“, erklärt Rechtsanwalt René Buscher.
Besonders vorteilhaft für Reisende sei, so Buscher, der die beiden Verfahren geführt hat, dass sie einen Schaden erst gar nicht nachweisen müssten. Vielmehr seien die 250 Euro eine von der EG-Fluggastverordnung für den Fall verschuldeter Flugausfälle angeordnete Pauschale, die laut Europäischem Gerichtshof (Urteile C-402/07 und C 432/07 vom 19. November 2009) auch bei über 3-stündigen Flugverspätungen gefordert werden könne.

OpenPr.de: „Flugpassagiere können 250 Euro Schadenersatz verlangen, wenn die Landung mehr als drei Stunden verspätet ist und die Airline hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Verantwortlich ist dabei schon derjenige, der so schlecht organisiert ist, dass er kein Ersatzflugzeug beschaffen kann. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für am Flughafen Berlin-Schönefeld startende oder landende „Billigflieger“ zuständig ist, in zwei aktuellen, rechtskräftigen Urteilen (Az. 9 C 552/10 vom 14.01.2011, Az. 9 C 560/10 vom 15.02.2011) entschieden“, erklärt Rechtsanwalt René Buscher.
Besonders vorteilhaft für Reisende sei, so Buscher, der die beiden Verfahren geführt hat, dass sie einen Schaden erst gar nicht nachweisen müssten. Vielmehr seien die 250 Euro eine von der EG-Fluggastverordnung für den Fall verschuldeter Flugausfälle angeordnete Pauschale, die laut Europäischem Gerichtshof (Urteile C-402/07 und C 432/07 vom 19. November 2009) auch bei über 3-stündigen Flugverspätungen gefordert werden könne.





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