Jüngstes Urteil des Bundessozialgerichts zu Sozialhilfe: Gegen Sozialleistungen durch die Hintertür - Sozialhilfe ist Sache der Kommunen!
Datum: Montag, dem 21. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Detlev Hüwel zu Sozialhilfe:

Düsseldorf (ots) - Die Städte und Kreise sind zu Recht alarmiert.

Nicht genug damit, dass viele Kommunen wegen der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge schon längst an die Grenze ihrer personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt sind.

Zusätzlich bereitet ihnen jetzt noch das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts größte Sorgen.

Demnach können Bürger aus EU-Staaten - dazu gehören auch Bulgarien und Rumänien - Sozialhilfe beantragen, sofern sie sich mindestens ein halbes Jahr in Deutschland aufgehalten haben.

Sozialhilfe aber ist Sache der Kommunen, die nun erhebliche zusätzliche Belastungen auf sich zukommen sehen.

Das Urteil aus Kassel ist schwer nachzuvollziehen.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits bestätigt, dass EU-Bürger, die hierzulande auf Arbeitssuche sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV haben.

Dass das Bundessozialgericht diesen Menschen jetzt den Ausweg Sozialhilfe weist (die eigentlich für Erwerbsunfähige gedacht ist), bedeutet die Gewährung von Sozialleistungen durch die Hintertür.

Das überfordert unsere Sozialsysteme und kann so keinen Bestand haben.

Berlin muss nachbessern; es herrscht dringender Handlungsbedarf.

Kommentar von Detlev Hüwel

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3207655, Autor siehe obiger Artikel.

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Detlev Hüwel zu Sozialhilfe:

Düsseldorf (ots) - Die Städte und Kreise sind zu Recht alarmiert.

Nicht genug damit, dass viele Kommunen wegen der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge schon längst an die Grenze ihrer personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt sind.

Zusätzlich bereitet ihnen jetzt noch das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts größte Sorgen.

Demnach können Bürger aus EU-Staaten - dazu gehören auch Bulgarien und Rumänien - Sozialhilfe beantragen, sofern sie sich mindestens ein halbes Jahr in Deutschland aufgehalten haben.

Sozialhilfe aber ist Sache der Kommunen, die nun erhebliche zusätzliche Belastungen auf sich zukommen sehen.

Das Urteil aus Kassel ist schwer nachzuvollziehen.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits bestätigt, dass EU-Bürger, die hierzulande auf Arbeitssuche sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV haben.

Dass das Bundessozialgericht diesen Menschen jetzt den Ausweg Sozialhilfe weist (die eigentlich für Erwerbsunfähige gedacht ist), bedeutet die Gewährung von Sozialleistungen durch die Hintertür.

Das überfordert unsere Sozialsysteme und kann so keinen Bestand haben.

Berlin muss nachbessern; es herrscht dringender Handlungsbedarf.

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