Weihnachten für Altanschließer: Das Bundesverfassungsgericht urteilt zu Altanschließerbeiträgen für Grundstückseigentümer im Land Brandenburg!
Datum: Freitag, dem 18. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Zu Altanschließerbeiträgen im Land Brandenburg:

Cottbus (ots) - Es ist ein Sieg für den Rechtsstaat und eine Niederlage für Behörden-Willkür: Das Bundesverfassungsgericht hat gerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung von Altanschließerbeiträgen aufgehoben.

Kaum noch jemand hatte daran geglaubt, obwohl es so vielen klar war und der gesunde Menschenverstand es nahe legte:

Es kann doch nicht sein, dass einzelne Bürger, die ihr Haus oder Grundstück bereits kostenpflichtig an die öffentliche Kanalisation angeschlossen hatten und jährlich wie alle anderen Abwassergebühren zahlten, im Nachhinein noch einmal Gebühren aufgezwungen bekommen!

Zu Ende gedacht würde dies bedeuten: Braucht ein Verband oder eine Kommune Geld, formuliert sie eine entsprechende Verordnung und datiert diese so lange zurück, bis sie auf die Summe kommt, die sie meint, einnehmen zu müssen.

Es ist auch eine Niederlage für das Land Brandenburg, für all jene Stadt- und Landespolitiker vornehmlich aus den Parteien SPD und Linke, die die Gebühren bis aufs Blut verteidigten, und natürlich auch für die Gerichte, die in der Vergangenheit offenbar - aus welchen Motiven auch immer - eine Fehlentscheidung der anderen folgen ließen.

Anwalt Frank Mittag sprach in dem Zusammenhang von einer schallenden Ohrfeige.

So laut klingt mitunter Gerechtigkeit.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3205934, Autor siehe obiger Artikel.

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Cottbus (ots) - Es ist ein Sieg für den Rechtsstaat und eine Niederlage für Behörden-Willkür: Das Bundesverfassungsgericht hat gerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung von Altanschließerbeiträgen aufgehoben.

Kaum noch jemand hatte daran geglaubt, obwohl es so vielen klar war und der gesunde Menschenverstand es nahe legte:

Es kann doch nicht sein, dass einzelne Bürger, die ihr Haus oder Grundstück bereits kostenpflichtig an die öffentliche Kanalisation angeschlossen hatten und jährlich wie alle anderen Abwassergebühren zahlten, im Nachhinein noch einmal Gebühren aufgezwungen bekommen!

Zu Ende gedacht würde dies bedeuten: Braucht ein Verband oder eine Kommune Geld, formuliert sie eine entsprechende Verordnung und datiert diese so lange zurück, bis sie auf die Summe kommt, die sie meint, einnehmen zu müssen.

Es ist auch eine Niederlage für das Land Brandenburg, für all jene Stadt- und Landespolitiker vornehmlich aus den Parteien SPD und Linke, die die Gebühren bis aufs Blut verteidigten, und natürlich auch für die Gerichte, die in der Vergangenheit offenbar - aus welchen Motiven auch immer - eine Fehlentscheidung der anderen folgen ließen.

Anwalt Frank Mittag sprach in dem Zusammenhang von einer schallenden Ohrfeige.

So laut klingt mitunter Gerechtigkeit.

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