Die Verhandlungen zur EU Datenschutz-Grundverordnung wurden abgeschlossen: Die Unsicherheit bei den Unternehmen bleibt vorerst bestehen!
Datum: Donnerstag, dem 17. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung:

Frankfurt am Main (ots) - Nach fast vier Jahren der Verhandlungen auf europäischer Ebene, stehen die Inhalte der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (...) fest.

Im sogenannten "informellen Trilog" zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde ein Kompromisstext erarbeitet. Der zuständige LIBE-Ausschuss des Parlaments wird am 17. Dezember 2015 entscheiden, ob er den Kompromiss mitträgt. Gleichzeitig wurde der Text den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten zugeleitet.

Wenn im Frühjahr 2016 Rat und Parlament die Verordnung formal beschließen, wird sie Anfang 2018 wirksam werden.

Der Kompromisstext erkennt ausdrücklich das berechtigte Interesse von Unternehmen am Dialogmarketing an. Das Opt-Out-Prinzip hat sich durchgesetzt.

Die Verarbeitung von Selektionskriterien zur Auswahl von Werbeadressaten wird weiterhin unter der sogenannten Interessenabwägungsklausel möglich sein, um Werbung interessengerecht versenden zu können.

Die Selektion selbst fällt nicht unter die Sonderregelung für so genanntes "Profiling", weil sie keine Nachteile für die Werbeadressaten mit sich bringt.

Damit stellt die Verordnung im Grundsatz einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb und dem Schutz personenbezogener Daten her.

Das mit der letzten BDSG-Novelle 2009 eingeführte Konzept eines grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalts mit sechs Ausnahmen wird nicht fortgeführt.

Stattdessen findet eine allgemeine Interessensabwägung Anwendung, bei der zwischen dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen und dem berechtigten Interesse des werbenden Unternehmens abzuwägen ist.

Die Anforderungen an die Transparenz werden teilweise erhöht, das sogenannte Zweckbindungsprinzip detailliert und die Voraussetzungen an wirksame Einwilligungen verschärft.

Außerdem werden Kinder unter 16 Jahren besonders geschützt. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro.

Dazu Patrick Tapp, DDV-Präsident: "Nach gut vier Jahren der Verhandlungen wird der finale Gesetzestext der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung nun in Kürze formal verabschiedet.

Die sehr allgemein gehaltenen und teilweise nicht ganz konsistenten Regelungen in Kombination mit einem hohen Bußgeldrahmen lösen verständlicherweise Unsicherheiten aus.

Die nächsten zwei Jahre müssen deshalb genutzt werden, um praxisgerechte Lösungen zur Umsetzung der Anforderungen zu finden."

Aus diesem Grund beginne die eigentliche Arbeit erst jetzt, so Tapp weiter. Denn es gehe darum, das geschriebene Wort praxisgerecht zu interpretieren und vor dem Hintergrund bestehender Geschäftsmodelle zu bewerten.

Lösungsmodelle für den täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten im Dialogmarketing müssten geprüft und wo nötig modifiziert werden.

Dem wird sich sehr zeitnah im Januar eine Arbeitsgruppe des DDV widmen um eine praxistaugliche Auslegung der Vorgaben sicherzustellen.

Pressekontakt:

DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/56536/3204582, Autor siehe obiger Artikel.

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Zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung:

Frankfurt am Main (ots) - Nach fast vier Jahren der Verhandlungen auf europäischer Ebene, stehen die Inhalte der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (...) fest.

Im sogenannten "informellen Trilog" zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde ein Kompromisstext erarbeitet. Der zuständige LIBE-Ausschuss des Parlaments wird am 17. Dezember 2015 entscheiden, ob er den Kompromiss mitträgt. Gleichzeitig wurde der Text den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten zugeleitet.

Wenn im Frühjahr 2016 Rat und Parlament die Verordnung formal beschließen, wird sie Anfang 2018 wirksam werden.

Der Kompromisstext erkennt ausdrücklich das berechtigte Interesse von Unternehmen am Dialogmarketing an. Das Opt-Out-Prinzip hat sich durchgesetzt.

Die Verarbeitung von Selektionskriterien zur Auswahl von Werbeadressaten wird weiterhin unter der sogenannten Interessenabwägungsklausel möglich sein, um Werbung interessengerecht versenden zu können.

Die Selektion selbst fällt nicht unter die Sonderregelung für so genanntes "Profiling", weil sie keine Nachteile für die Werbeadressaten mit sich bringt.

Damit stellt die Verordnung im Grundsatz einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb und dem Schutz personenbezogener Daten her.

Das mit der letzten BDSG-Novelle 2009 eingeführte Konzept eines grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalts mit sechs Ausnahmen wird nicht fortgeführt.

Stattdessen findet eine allgemeine Interessensabwägung Anwendung, bei der zwischen dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen und dem berechtigten Interesse des werbenden Unternehmens abzuwägen ist.

Die Anforderungen an die Transparenz werden teilweise erhöht, das sogenannte Zweckbindungsprinzip detailliert und die Voraussetzungen an wirksame Einwilligungen verschärft.

Außerdem werden Kinder unter 16 Jahren besonders geschützt. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro.

Dazu Patrick Tapp, DDV-Präsident: "Nach gut vier Jahren der Verhandlungen wird der finale Gesetzestext der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung nun in Kürze formal verabschiedet.

Die sehr allgemein gehaltenen und teilweise nicht ganz konsistenten Regelungen in Kombination mit einem hohen Bußgeldrahmen lösen verständlicherweise Unsicherheiten aus.

Die nächsten zwei Jahre müssen deshalb genutzt werden, um praxisgerechte Lösungen zur Umsetzung der Anforderungen zu finden."

Aus diesem Grund beginne die eigentliche Arbeit erst jetzt, so Tapp weiter. Denn es gehe darum, das geschriebene Wort praxisgerecht zu interpretieren und vor dem Hintergrund bestehender Geschäftsmodelle zu bewerten.

Lösungsmodelle für den täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten im Dialogmarketing müssten geprüft und wo nötig modifiziert werden.

Dem wird sich sehr zeitnah im Januar eine Arbeitsgruppe des DDV widmen um eine praxistaugliche Auslegung der Vorgaben sicherzustellen.

Pressekontakt:

DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/56536/3204582, Autor siehe obiger Artikel.

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