Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, frühere FDP-Justizministerin: Der bayerische Verfassungsschutz erhält Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung!
Datum: Dienstag, dem 15. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung:

Berlin (ots) - Zu dem bayerischen Kabinettsbeschluss, nachdem der bayerische Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung erhält, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:

"Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht.

Die Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der Kommunikationsbeziehungen.

Das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung enthält unklare Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen.

So enthält das Bundesgesetz etwa eine Öffnungsklausel für den Zugriff der Länder zur Gefahrenabwehr. Der Zugriff der Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen.

Diese Öffnungsklausel nutzt Bayern scheinbar jetzt, um den bayerischen Verfassungsschützern den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen.

Bundesjustizminister Maas hat bestritten, dass das neue Gesetz den Zugriff der Verfassungsschutzämter ermöglicht.

Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären."

Pressekontakt:

Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, presse@freiheit.org, Mobil: 0151 12656301,
www.freiheit.org

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/43315/3203116, Autor siehe obiger Artikel.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung:

Berlin (ots) - Zu dem bayerischen Kabinettsbeschluss, nachdem der bayerische Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung erhält, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:

"Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht.

Die Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der Kommunikationsbeziehungen.

Das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung enthält unklare Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen.

So enthält das Bundesgesetz etwa eine Öffnungsklausel für den Zugriff der Länder zur Gefahrenabwehr. Der Zugriff der Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen.

Diese Öffnungsklausel nutzt Bayern scheinbar jetzt, um den bayerischen Verfassungsschützern den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen.

Bundesjustizminister Maas hat bestritten, dass das neue Gesetz den Zugriff der Verfassungsschutzämter ermöglicht.

Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären."

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Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, presse@freiheit.org, Mobil: 0151 12656301,
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