Christian Weber, Bremens Bürgerschaftspräsident, ist als vierter Abgeordneter des Parlaments ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten!
Datum: Freitag, dem 11. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Moritz Döbler zu Christian Weber:

Bremen (ots) - Die Bremische Bürgerschaft hat 83 Abgeordnete, und gegen drei von ihnen sind in der noch jungen Legislaturperiode Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Jetzt ist als Nummer vier sogar der Präsident des Parlaments, Christian Weber (SPD, Anm.), ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Sobald seine Immunität aufgehoben ist, wird auch gegen ihn ermittelt.

Bei rund fünf Prozent der Parlamentarier ist also binnen eines halben Jahres ein strafrechtlich relevanter Tatverdacht entdeckt worden - diese Quote ist verstörend hoch.

Man stelle sich nur vor, sie läge in ganz Deutschland auf diesem Niveau.

Der Vorwurf gegen Weber ist allerdings eigentlich kaum der Rede wert: Beim Ausparken hat er einen Unfall gebaut, und drücken wollte er sich vor den Folgen nicht.

Nur war er diesmal nicht ganz so korrekt wie sonst, als er sich vom Unfallort entfernte.

Dass Bürgerschaft und Staatsanwaltschaft sich mit dem Fall beschäftigen müssen, gar keine Wahl haben, ist nur schwer nachzuvollziehen.

Gerecht ist es aber auch - denn dem protokollarisch ranghöchsten Politiker Bremens darf es nicht anders gehen als einem Unfallfahrer ohne Amt oder Mandat.

Kommentar von Moritz Döbler

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Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3199728, Autor siehe obiger Artikel.

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Bremen (ots) - Die Bremische Bürgerschaft hat 83 Abgeordnete, und gegen drei von ihnen sind in der noch jungen Legislaturperiode Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Jetzt ist als Nummer vier sogar der Präsident des Parlaments, Christian Weber (SPD, Anm.), ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Sobald seine Immunität aufgehoben ist, wird auch gegen ihn ermittelt.

Bei rund fünf Prozent der Parlamentarier ist also binnen eines halben Jahres ein strafrechtlich relevanter Tatverdacht entdeckt worden - diese Quote ist verstörend hoch.

Man stelle sich nur vor, sie läge in ganz Deutschland auf diesem Niveau.

Der Vorwurf gegen Weber ist allerdings eigentlich kaum der Rede wert: Beim Ausparken hat er einen Unfall gebaut, und drücken wollte er sich vor den Folgen nicht.

Nur war er diesmal nicht ganz so korrekt wie sonst, als er sich vom Unfallort entfernte.

Dass Bürgerschaft und Staatsanwaltschaft sich mit dem Fall beschäftigen müssen, gar keine Wahl haben, ist nur schwer nachzuvollziehen.

Gerecht ist es aber auch - denn dem protokollarisch ranghöchsten Politiker Bremens darf es nicht anders gehen als einem Unfallfahrer ohne Amt oder Mandat.

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