Entscheidung des BGH (Az.: XI ZR 33/10) im Zins-Swap-Verfahren: Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt!
Datum: Donnerstag, dem 24. März 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 33/10) im Zins-Swap-Verfahren gegen die Deutsche Bank: Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt.
Der BGH hat heute in einem Grundsatzurteil über so genannte Zins-Swaps (Zinsaustauschverträge) entschieden und dabei sehr hohe Anforderungen an die Beratungspflichten der Bank gestellt: Sie muss den Kunden rückhaltlos über ihre interne Risikobewertung informieren und ihn gleichsam auf Augenhöhe bringen, damit er die Zinswette voll verantwortlich abschließen kann.
Wenn die Bank diese Risikobewertung vorenthält – wie es in der Vergangenheit sehr häufig geschehen ist – haftet sie dem Kunden auf Schadenersatz, egal ob es sich um eine Gemeinde, ein mittelständisches Unternehmen oder eine Privatperson handelt.

OpenPr.de: Heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 33/10) im Zins-Swap-Verfahren gegen die Deutsche Bank: Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt.
Der BGH hat heute in einem Grundsatzurteil über so genannte Zins-Swaps (Zinsaustauschverträge) entschieden und dabei sehr hohe Anforderungen an die Beratungspflichten der Bank gestellt: Sie muss den Kunden rückhaltlos über ihre interne Risikobewertung informieren und ihn gleichsam auf Augenhöhe bringen, damit er die Zinswette voll verantwortlich abschließen kann.
Wenn die Bank diese Risikobewertung vorenthält – wie es in der Vergangenheit sehr häufig geschehen ist – haftet sie dem Kunden auf Schadenersatz, egal ob es sich um eine Gemeinde, ein mittelständisches Unternehmen oder eine Privatperson handelt.





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