Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klage zum NPD-Verbot an: Wenn nicht die, wer dann?
Datum: Dienstag, dem 08. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Zur Klage zum NPD-Verbot:

Cottbus (ots) - Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundesrates für ein NPD-Verbot zur Hauptverhandlung zulässt, ist noch keine Vorentscheidung, aber doch ein wichtiges Signal:

Die gesammelten Unterlagen sind offenbar schwerwiegend genug, um den konkreten Verdacht zu begründen, dass diese Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will.

Die Karlsruher Richter machen so etwas nicht leichtfertig, immerhin haben sie vor zwölf Jahren ein NPD-Verbot schon einmal abgelehnt.

Sie haben die eingereichten Papiere lange geprüft. Auch die V-Männer des Verfassungsschutzes scheinen kein Verfahrenshindernis mehr zu sein; offenbar wurden die meisten Zuträger abgeschaltet.

Nun sollten Bundesregierung und Bundestag noch einmal nachdenken, ob sie den Verbotsantrag nicht doch aktiv unterstützen.

Vor allem die Union hatte bisher gezögert in der durchaus nachvollziehbaren Sorge, bei einem erneuten Scheitern werde die NPD nur noch aufgewertet. Doch inzwischen hat sich die Lage nicht nur juristisch verändert, auch politisch.

Das dem Verbotsantrag beigefügte Material stammt sämtlich aus den Jahren vor dem Flüchtlingsstrom.

Es berücksichtigt weder die zahlreichen Anschläge auf Flüchtlingsheime und auf Lokalpolitiker, die Flüchtlingen helfen, noch die Hetze im Netz.

Inzwischen ist alles noch viel schlimmer geworden, inzwischen glauben die deutschen Rechtsextremisten, dass sie ihr Thema gefunden haben und mit dem Mittel der Gewalt Politik machen können.

Sie treten immer dreister auf.

Es wäre, egal wie der Prozess ausgeht, ein wichtige Botschaft an alle Täter, Nachahmungstäter und Sympathisanten, wenn die Staatsinstitutionen unisono sagen würden: Die NPD gehört verboten.

Wenn nicht die, wer dann?

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3196525, Autor siehe obiger Artikel.

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Cottbus (ots) - Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundesrates für ein NPD-Verbot zur Hauptverhandlung zulässt, ist noch keine Vorentscheidung, aber doch ein wichtiges Signal:

Die gesammelten Unterlagen sind offenbar schwerwiegend genug, um den konkreten Verdacht zu begründen, dass diese Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will.

Die Karlsruher Richter machen so etwas nicht leichtfertig, immerhin haben sie vor zwölf Jahren ein NPD-Verbot schon einmal abgelehnt.

Sie haben die eingereichten Papiere lange geprüft. Auch die V-Männer des Verfassungsschutzes scheinen kein Verfahrenshindernis mehr zu sein; offenbar wurden die meisten Zuträger abgeschaltet.

Nun sollten Bundesregierung und Bundestag noch einmal nachdenken, ob sie den Verbotsantrag nicht doch aktiv unterstützen.

Vor allem die Union hatte bisher gezögert in der durchaus nachvollziehbaren Sorge, bei einem erneuten Scheitern werde die NPD nur noch aufgewertet. Doch inzwischen hat sich die Lage nicht nur juristisch verändert, auch politisch.

Das dem Verbotsantrag beigefügte Material stammt sämtlich aus den Jahren vor dem Flüchtlingsstrom.

Es berücksichtigt weder die zahlreichen Anschläge auf Flüchtlingsheime und auf Lokalpolitiker, die Flüchtlingen helfen, noch die Hetze im Netz.

Inzwischen ist alles noch viel schlimmer geworden, inzwischen glauben die deutschen Rechtsextremisten, dass sie ihr Thema gefunden haben und mit dem Mittel der Gewalt Politik machen können.

Sie treten immer dreister auf.

Es wäre, egal wie der Prozess ausgeht, ein wichtige Botschaft an alle Täter, Nachahmungstäter und Sympathisanten, wenn die Staatsinstitutionen unisono sagen würden: Die NPD gehört verboten.

Wenn nicht die, wer dann?

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