Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken verwahren sich gegen einen Appell von Justizminister Heiko Maas (SPD)!
Datum: Montag, dem 07. Dezember 2015
Thema: Recht-News


Matthias Kopp zu Heiko Maas:

Osnabrück (ots) - Neue Runde im Streit um kirchliches Arbeitsrecht!

Die Deutsche Bischofskonferenz hat reserviert auf den Appell von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagiert, die katholische Kirche solle ihr in Deutschland geltendes Arbeitsrecht umfassend liberalisieren.

Ihr Sprecher Matthias Kopp sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag), die katholische Kirche habe ihr Arbeitsrecht in diesem Jahr geändert und ihre Erwartungen an die Mitarbeiter sorgfältig neu bestimmt und teilweise geöffnet.

"Dies geschah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Kopp und betonte:

"Mitglieder der Bundesregierung stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht in Frage zu stellen.

Überlegungen, welche neuen Ansätze ein zukunftsweisendes kirchliches Arbeitsrecht verlangt, werden wir selbstbestimmt anstellen."

Maas hatte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt: "Eine Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig".

Die im Frühjahr von den Diözesen beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister bei Weitem nicht aus.

So sieht die novellierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" die Kündigung bei der erneuten Heirat nach einer Scheidung unter bestimmten Umständen weiterhin vor und unterscheidet zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten.

Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, wies in der NOZ Forderungen nach einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zurück.

Die im Frühjahr beschlossene Neufassung der Regelungen reiche ihm vorerst aus.

"Es hat sich bereits sehr viel geändert", sagte der ZdK-Präsident. Die Mitarbeitervertretungen seien durchschlagskräftiger als manche große Gewerkschaft.

Die vermeintliche Praxis der katholischen Kirche, wonach Wiederverheirateten und Homosexuellen gekündigt werde, bezeichnete er als "Gerüchte".

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/3195298, Autor siehe obiger Artikel.

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Matthias Kopp zu Heiko Maas:

Osnabrück (ots) - Neue Runde im Streit um kirchliches Arbeitsrecht!

Die Deutsche Bischofskonferenz hat reserviert auf den Appell von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagiert, die katholische Kirche solle ihr in Deutschland geltendes Arbeitsrecht umfassend liberalisieren.

Ihr Sprecher Matthias Kopp sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag), die katholische Kirche habe ihr Arbeitsrecht in diesem Jahr geändert und ihre Erwartungen an die Mitarbeiter sorgfältig neu bestimmt und teilweise geöffnet.

"Dies geschah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Kopp und betonte:

"Mitglieder der Bundesregierung stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht in Frage zu stellen.

Überlegungen, welche neuen Ansätze ein zukunftsweisendes kirchliches Arbeitsrecht verlangt, werden wir selbstbestimmt anstellen."

Maas hatte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt: "Eine Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig".

Die im Frühjahr von den Diözesen beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister bei Weitem nicht aus.

So sieht die novellierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" die Kündigung bei der erneuten Heirat nach einer Scheidung unter bestimmten Umständen weiterhin vor und unterscheidet zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten.

Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, wies in der NOZ Forderungen nach einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zurück.

Die im Frühjahr beschlossene Neufassung der Regelungen reiche ihm vorerst aus.

"Es hat sich bereits sehr viel geändert", sagte der ZdK-Präsident. Die Mitarbeitervertretungen seien durchschlagskräftiger als manche große Gewerkschaft.

Die vermeintliche Praxis der katholischen Kirche, wonach Wiederverheirateten und Homosexuellen gekündigt werde, bezeichnete er als "Gerüchte".

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