Rechtsfehler in Darlehensverträgen mit Restschuldversicherungen – viele Darlehensverträge frei widerrufbar!
Datum: Freitag, dem 18. März 2011
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Viele Darlehensverträge, die mit Banken geschlossen sind, können frei widerrufen werden. Warum ist das sö
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass bei Darlehensverträgen, bei denen gleichzeitig eine Restschuldversicherung durch die Bank vermittelt wurde sich folgende rechtliche Konstellation ergibt:
Die Gerichte nehmen an, dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, weil eine Darlehensgewährung ohne Restschuldversicherung aus Sicht der Banken nicht möglich gewesen wäre. Deshalb wurden die Kreditsuchenden reihenweise in Restschuldversicherungsverträge gezogen. Restschuldversicherungen helfen im Falle des Todes des Darlehensnehmers die Kredite zurückzuführen.
Das ist gut für die Erben, hilft aber auch den Banken: die Rückführung des Kredites ist sicher. Häufig sind die Versicherungen auch nicht notwendig, weil ja die Erben das finanzierte Gut (Wohnung, Haus, Auto) auch übernehmen.

OpenPr.de: Viele Darlehensverträge, die mit Banken geschlossen sind, können frei widerrufen werden. Warum ist das sö
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass bei Darlehensverträgen, bei denen gleichzeitig eine Restschuldversicherung durch die Bank vermittelt wurde sich folgende rechtliche Konstellation ergibt:
Die Gerichte nehmen an, dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, weil eine Darlehensgewährung ohne Restschuldversicherung aus Sicht der Banken nicht möglich gewesen wäre. Deshalb wurden die Kreditsuchenden reihenweise in Restschuldversicherungsverträge gezogen. Restschuldversicherungen helfen im Falle des Todes des Darlehensnehmers die Kredite zurückzuführen.
Das ist gut für die Erben, hilft aber auch den Banken: die Rückführung des Kredites ist sicher. Häufig sind die Versicherungen auch nicht notwendig, weil ja die Erben das finanzierte Gut (Wohnung, Haus, Auto) auch übernehmen.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=577