Bilderklau ist strafbar: Bei Internet-Auktionen nur eigene Fotos verwenden !
Datum: Donnerstag, dem 17. März 2011
Thema: Recht-Tipps


R+V-Infocenter: Fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt - Abmahnungen sind mit hohen Kosten verbunden!

Wiesbaden, 11. März 2011. Das Frühjahr steht vor der Tür: Viele Deutsche nehmen sich jetzt Zeit zum Ausmisten und versteigern gut erhaltene Besitztümer im Internet. Auf den Webseiten der Hersteller und in anderen Auktionen finden die Verkäufer schöne Fotos, die gut zu ihrem Angebot passen. Ein Mausklick genügt, um sie schnell und bequem einzubinden. Doch Vorsicht: "Wer online etwas verkauft, sollte auf keinen Fall fremde Fotos verwenden. Denn das kann gegen das Urheberrecht des Fotografen verstoßen und unter Umständen teuer werden", sagt Sascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er empfiehlt, die Gegenstände lieber selbst zu fotografieren.

Fremde Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt - auch wenn sie nicht gekennzeichnet sind. Wer sie vorsätzlich ohne Erlaubnis verwendet, begeht sogar eine Straftat, die im schlimmsten Fall mit Gefängnis geahndet werden kann. "Das kommt jedoch nur selten vor. Viel häufiger werden Abmahnungen verschickt", so R+V-Experte Nuß. Der Abgemahnte wird darin normalerweise aufgefordert, eine sogenannte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben. Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden. Meist werden dann noch Anwaltskosten fällig, die mehrere hundert Euro betragen können. Und wenn er Pech hat, muss der Verkäufer außerdem auch Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht dann einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild - unabhängig davon, ob der Verkäufer das Bild für diesen Preis verwendet hätte.

R+V-Infocenter: Fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt - Abmahnungen sind mit hohen Kosten verbunden!

Wiesbaden, 11. März 2011. Das Frühjahr steht vor der Tür: Viele Deutsche nehmen sich jetzt Zeit zum Ausmisten und versteigern gut erhaltene Besitztümer im Internet. Auf den Webseiten der Hersteller und in anderen Auktionen finden die Verkäufer schöne Fotos, die gut zu ihrem Angebot passen. Ein Mausklick genügt, um sie schnell und bequem einzubinden. Doch Vorsicht: "Wer online etwas verkauft, sollte auf keinen Fall fremde Fotos verwenden. Denn das kann gegen das Urheberrecht des Fotografen verstoßen und unter Umständen teuer werden", sagt Sascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er empfiehlt, die Gegenstände lieber selbst zu fotografieren.

Fremde Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt - auch wenn sie nicht gekennzeichnet sind. Wer sie vorsätzlich ohne Erlaubnis verwendet, begeht sogar eine Straftat, die im schlimmsten Fall mit Gefängnis geahndet werden kann. "Das kommt jedoch nur selten vor. Viel häufiger werden Abmahnungen verschickt", so R+V-Experte Nuß. Der Abgemahnte wird darin normalerweise aufgefordert, eine sogenannte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben. Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden. Meist werden dann noch Anwaltskosten fällig, die mehrere hundert Euro betragen können. Und wenn er Pech hat, muss der Verkäufer außerdem auch Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht dann einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild - unabhängig davon, ob der Verkäufer das Bild für diesen Preis verwendet hätte.





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