Affe beißt Pauschalreisenden - Kein Reisemangel !
Datum: Donnerstag, dem 17. März 2011
Thema: Recht-Infos


Einen Reisemangel der besonderen Art hatte Ende 2010 das Amtsgericht Köln (Az.:138 C 379/10) zu begutachten. Ein Kenia-Urlauber war in seinem Hotel von einem wilden Affen in den Finger gebissen worden. Nach Urlaubsrückkehr strengte der so verletzte Urlauber eine Klage gegen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld an.
Bitte nicht füttern: Der Urlauber konnte nicht behaupten, dass er nicht gewarnt worden wäre. Auf dem Gelände des bei Mombasa befindlichen Hotels lebten wilde Affen.
Auf diesen Umstand war der Reisende bei Ankunft von der örtlichen Reiseleitung hingewiesen worden. Ebenso wurden die Urlauber im Speisesaal des Hotels darauf hingewiesen, dass sie zu ihrer eigenen Sicherheit keine Speisen aus dem Speisesaal nach draußen mitnehmen sollten.
Und auch am Pool des Hotels war ein Schild folgenden Inhalts aufgestellt: "Don't feed the monkeys. If you do, you'll see."

Einen Reisemangel der besonderen Art hatte Ende 2010 das Amtsgericht Köln (Az.:138 C 379/10) zu begutachten. Ein Kenia-Urlauber war in seinem Hotel von einem wilden Affen in den Finger gebissen worden. Nach Urlaubsrückkehr strengte der so verletzte Urlauber eine Klage gegen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld an.
Bitte nicht füttern: Der Urlauber konnte nicht behaupten, dass er nicht gewarnt worden wäre. Auf dem Gelände des bei Mombasa befindlichen Hotels lebten wilde Affen.
Auf diesen Umstand war der Reisende bei Ankunft von der örtlichen Reiseleitung hingewiesen worden. Ebenso wurden die Urlauber im Speisesaal des Hotels darauf hingewiesen, dass sie zu ihrer eigenen Sicherheit keine Speisen aus dem Speisesaal nach draußen mitnehmen sollten.
Und auch am Pool des Hotels war ein Schild folgenden Inhalts aufgestellt: "Don't feed the monkeys. If you do, you'll see."





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