Schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeige !
Datum: Mittwoch, dem 09. März 2011
Thema: Recht-News


Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Beschluss vom 20.5.2010 entschieden, dass nur derjenige im Rahmen der Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann, der rechtzeitig vollständige und richtige Angaben zu allen hinterzogenen Steuern macht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com: Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung bestimmt die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige neu.

Künftig tritt Straffreiheit durch Selbstanzeige nur noch dann ein, wenn mit der Selbstanzeige die Besteuerungsgrundlagen aller infrage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden. Damit bleiben Steuerhinterzieher, die sich bisher nur "scheibchenweise" je nach Stand der Ermittlungen besonnen haben, künftig nicht mehr straffrei.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Beschluss vom 20.5.2010 entschieden, dass nur derjenige im Rahmen der Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann, der rechtzeitig vollständige und richtige Angaben zu allen hinterzogenen Steuern macht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com: Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung bestimmt die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige neu.

Künftig tritt Straffreiheit durch Selbstanzeige nur noch dann ein, wenn mit der Selbstanzeige die Besteuerungsgrundlagen aller infrage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden. Damit bleiben Steuerhinterzieher, die sich bisher nur "scheibchenweise" je nach Stand der Ermittlungen besonnen haben, künftig nicht mehr straffrei.





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