Hilfe unter Freunden: Wer haftet für Schäden beim Umzug ?
Datum: Mittwoch, dem 09. März 2011
Thema: Recht-Infos


R+V-Infocenter: Bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten ist Haftung nicht immer eindeutig - Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden!
Kartons packen, Möbel abbauen, Transport organisieren: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in Deutschland von einer Wohnung in eine andere - um Geld zu sparen oft mit der unentgeltlichen Unterstützung von Freunden und Verwandten. Doch wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht?
"Normalerweise haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht. Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus", sagt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.

R+V-Infocenter: Bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten ist Haftung nicht immer eindeutig - Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden!
Kartons packen, Möbel abbauen, Transport organisieren: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in Deutschland von einer Wohnung in eine andere - um Geld zu sparen oft mit der unentgeltlichen Unterstützung von Freunden und Verwandten. Doch wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht?
"Normalerweise haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht. Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus", sagt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.





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