Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Dritte !
Datum: Mittwoch, dem 02. März 2011
Thema: Recht-Infos


Der Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung einer Anfechtungsklage (BGH, Urteil vom 13.08.2009 -Au.: 1 x ZR 58/069)
Am 19.12.2002 wurde die Insolvenz über das Vermögen der T-GmbH eröffnet. Die TGmbH hatte an das Finanzamt vom 31.01.2001 bis 02.11.2001 ca. EUR 56.000,00 auf Steuerrückstände bezahlt. Im Frühjahr 2002 wurden weitere ca. EUR 6.700,00 bezahlt. Das Finanzamt zahlte EUR 6.700,00 zurück.
Der Insolvenzverwalter klagte gegen das Finanzamt auf Auskunft, welche Zahlungen auf Vollstreckungsdruck erfolgten (Anm.: dann Anfechtungserfolg). Bei der Insolvenzschuldnerin fehlten Geschäftsunterlagen. Die Klage hatte in erster Instanz keinen Erfolg und in der zweiten Instanz Erfolg. Die Revision hatte keinen Erfolg.

Der Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dritte zur Vorbereitung einer Anfechtungsklage (BGH, Urteil vom 13.08.2009 -Au.: 1 x ZR 58/069)
Am 19.12.2002 wurde die Insolvenz über das Vermögen der T-GmbH eröffnet. Die TGmbH hatte an das Finanzamt vom 31.01.2001 bis 02.11.2001 ca. EUR 56.000,00 auf Steuerrückstände bezahlt. Im Frühjahr 2002 wurden weitere ca. EUR 6.700,00 bezahlt. Das Finanzamt zahlte EUR 6.700,00 zurück.
Der Insolvenzverwalter klagte gegen das Finanzamt auf Auskunft, welche Zahlungen auf Vollstreckungsdruck erfolgten (Anm.: dann Anfechtungserfolg). Bei der Insolvenzschuldnerin fehlten Geschäftsunterlagen. Die Klage hatte in erster Instanz keinen Erfolg und in der zweiten Instanz Erfolg. Die Revision hatte keinen Erfolg.





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