US Corporation Gründung, Teil 1 - USAG24, Inc !
Datum: Samstag, dem 05. Februar 2011
Thema: Recht-Infos


Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.
Die Geschäfte werden grundsätzlich von den Mitgliedern selbst geführt. Eine Corporation ist in Ansätzen mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar, ist aber viel einfacher zu gründen und ein Mindestkapital für die Gründung ist nicht vorgeschrieben.
Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in der Art der Haftung und der Art der Besteuerung.
Dem Grundsatz nach haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die Haftung des Gesellschafters einer Corporation meist auf seine Einlage beschränkt ist.

Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.
Die Geschäfte werden grundsätzlich von den Mitgliedern selbst geführt. Eine Corporation ist in Ansätzen mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar, ist aber viel einfacher zu gründen und ein Mindestkapital für die Gründung ist nicht vorgeschrieben.
Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in der Art der Haftung und der Art der Besteuerung.
Dem Grundsatz nach haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die Haftung des Gesellschafters einer Corporation meist auf seine Einlage beschränkt ist.





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