Umsatzsteuer-Chaos bei Reisekostenabrechnungen rechtlich managen !
Datum: Montag, dem 20. Dezember 2010
Thema: Recht-Infos


Das von der neuen Bundesregierung angerichtete Umsatzsteuer-Chaos beschäftigt derzeit sowohl die Reisekosten-Abrechnungsstellen in den Unternehmen wie auch die Reisenden selbst.
Hintergrund des ganzen Chaos ist der Umstand, dass seit Anfang dieses Jahres für Hotelübernachtungen ein Mehrwertsteuersatz von 7% gilt, das Frühstück, Internet- und Telefonnutzung oder die Minibar aber weiterhin mit 19% versteuert werden.
Wenn das Hotel diese Leistungen einzeln berechnet, muss es die Kosten in der Hotelrechnung separat vom Übernachtungspreis (7%) mit dem Mehrwertsteuersatz von 19% ausweisen. Das sorgte für Verwirrung bei den Reisekostenabrechnungen.

Das von der neuen Bundesregierung angerichtete Umsatzsteuer-Chaos beschäftigt derzeit sowohl die Reisekosten-Abrechnungsstellen in den Unternehmen wie auch die Reisenden selbst.
Hintergrund des ganzen Chaos ist der Umstand, dass seit Anfang dieses Jahres für Hotelübernachtungen ein Mehrwertsteuersatz von 7% gilt, das Frühstück, Internet- und Telefonnutzung oder die Minibar aber weiterhin mit 19% versteuert werden.
Wenn das Hotel diese Leistungen einzeln berechnet, muss es die Kosten in der Hotelrechnung separat vom Übernachtungspreis (7%) mit dem Mehrwertsteuersatz von 19% ausweisen. Das sorgte für Verwirrung bei den Reisekostenabrechnungen.





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