Fluggastrechte: Airlines haben Schulden in Milliardenhöhe - Forderungen aus Flugverspätungen werden geltend gemacht!
Datum: Mittwoch, dem 15. Juli 2015
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Bonn, den 15. Juli 2015 - Der Wettbewerb unter den Fluglinien nimmt nicht ab, im Gegenteil.

Neben den Kämpfen um Marktanteile gegen die Konkurrenz aus den Golfstaaten sowie die hauseigenen Tarifverträge sehen sich Fluglinien einer neuen Herausforderung gegenüber: der Einforderung von Entschädigungen für Forderungen aus Fluggastrechten.

Gemäß der EU-Fluggastrecht-Verordnung haben Passagiere einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung.

Dies können bis zu 600 Euro pro Person bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden sein.

Ausgenommen hiervon sind lediglich Verspätungen, die nicht in den direkten Einfluss der Fluggesellschaften fallen, wie zum Beispiel wetterbedingte Flugverspätungen.

OpenPr.de: Bonn, den 15. Juli 2015 - Der Wettbewerb unter den Fluglinien nimmt nicht ab, im Gegenteil.

Neben den Kämpfen um Marktanteile gegen die Konkurrenz aus den Golfstaaten sowie die hauseigenen Tarifverträge sehen sich Fluglinien einer neuen Herausforderung gegenüber: der Einforderung von Entschädigungen für Forderungen aus Fluggastrechten.

Gemäß der EU-Fluggastrecht-Verordnung haben Passagiere einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung.

Dies können bis zu 600 Euro pro Person bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden sein.

Ausgenommen hiervon sind lediglich Verspätungen, die nicht in den direkten Einfluss der Fluggesellschaften fallen, wie zum Beispiel wetterbedingte Flugverspätungen.





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