Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschweren!
Datum: Freitag, dem 05. November 2010
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Auer Witte Thiel informiert über Referentenentwurf der Bundesregierung gegen Online-Abzocke
München – November 2010: Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung gegen Abzocke im Internet vorgehen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Änderung des §312e BGB vor, die mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel informieren über das aktuelle Vorhaben gegen Abzocke.
Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Referentenentwurf erarbeitet, der unseriöses Geschäftsgebaren und Abzocke im Internet künftig erschweren könnte. Ziel der Novelle: Der elektronische Geschäftsverkehr soll durch Änderung des §312e BGB auf eine transparente, mehr Rechtssicherheit schaffende Grundlage gestellt werden. Die Abzocke beispielsweise durch unklar bestimmte Gesamtkosten bei Internet-Bestellungen wird damit schwieriger, so die Einschätzung von Auer Witte Thiel.

OpenPr.de: Auer Witte Thiel informiert über Referentenentwurf der Bundesregierung gegen Online-Abzocke
München – November 2010: Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung gegen Abzocke im Internet vorgehen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Änderung des §312e BGB vor, die mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel informieren über das aktuelle Vorhaben gegen Abzocke.
Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Referentenentwurf erarbeitet, der unseriöses Geschäftsgebaren und Abzocke im Internet künftig erschweren könnte. Ziel der Novelle: Der elektronische Geschäftsverkehr soll durch Änderung des §312e BGB auf eine transparente, mehr Rechtssicherheit schaffende Grundlage gestellt werden. Die Abzocke beispielsweise durch unklar bestimmte Gesamtkosten bei Internet-Bestellungen wird damit schwieriger, so die Einschätzung von Auer Witte Thiel.





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