Reform des Mordparagrafen: Bremer Strafverteidiger fordert Abschaffung von Lebenslänglich / Absolute Strafandrohung, für die es keine vernünftigen, sondern nur irrationale Gründe gibt!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-News


Berlin (ots) - Der Bremer Strafverteidiger Hartmut Pollähne hat die Vorschläge zur Reform des Mordparagrafen begrüßt, fordert aber weitergehende Veränderungen.

"Jede Einschränkung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe ist richtig«, sagte Pollähne der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Dienstagausgabe), »löst die Probleme mit dem Mordparagrafen aber nicht. Die lebenslange Freiheitsstrafe muss vollständig abgeschafft werden.

Sie ist eine absolute Strafandrohung, für die es keinen vernünftigen, sondern nur irrationale Gründe gibt.«

Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Expertenkommission hatte am Montag ihre Vorschläge vorgestellt.

Pollähne, der im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Verein (RAV) aktiv ist, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor drei Jahrzehnten gefordert hat, dass für jeden Menschen die Chance bestehen müsse, wieder aus dem Gefängnis zu kommen.

Die Debatte um Mordmerkmale sei zweitrangig. Vorstellungen wie »Mordlust« seien überkommen, das Merkmal »niedrige Beweggründe« sei in seiner Anwendung bedenklich, weil darunter im Zweifel alles gefasst werden könne, was gesellschaftlich oder politisch gerade als "verwerflich" gilt.

»Eine Modernisierung der Vorschrift ist insoweit sinnvoll und überfällig, beseitigt aber das Grundproblem nicht«, so Pollähne.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3059308, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der Bremer Strafverteidiger Hartmut Pollähne hat die Vorschläge zur Reform des Mordparagrafen begrüßt, fordert aber weitergehende Veränderungen.

"Jede Einschränkung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe ist richtig«, sagte Pollähne der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Dienstagausgabe), »löst die Probleme mit dem Mordparagrafen aber nicht. Die lebenslange Freiheitsstrafe muss vollständig abgeschafft werden.

Sie ist eine absolute Strafandrohung, für die es keinen vernünftigen, sondern nur irrationale Gründe gibt.«

Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Expertenkommission hatte am Montag ihre Vorschläge vorgestellt.

Pollähne, der im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Verein (RAV) aktiv ist, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor drei Jahrzehnten gefordert hat, dass für jeden Menschen die Chance bestehen müsse, wieder aus dem Gefängnis zu kommen.

Die Debatte um Mordmerkmale sei zweitrangig. Vorstellungen wie »Mordlust« seien überkommen, das Merkmal »niedrige Beweggründe« sei in seiner Anwendung bedenklich, weil darunter im Zweifel alles gefasst werden könne, was gesellschaftlich oder politisch gerade als "verwerflich" gilt.

»Eine Modernisierung der Vorschrift ist insoweit sinnvoll und überfällig, beseitigt aber das Grundproblem nicht«, so Pollähne.

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