Urteil zur periradikulären Therapie (PRT)!
Datum: Montag, dem 18. Oktober 2010
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil vom 6.7.2010 (VI ZR 198/09) entschieden, dass auch dann über das Risiko einer Querschnittslähmung aufgeklärt werden muss, wenn dieses nur theoretisch vorstellbar ist. Im konkreten Fall hatte eine Injektion im Rahmen einer periradikulären Therapie (PRT) zu einer Tetraplegie, also einer Lähmung aller vier Extremitäten, geführt. Der Patienten war nicht über das Risiko einer Querschnittslähmung aufgeklärt worden, weshalb er auf die Zahlung von Schadenersatz klagte. Zum Zeitpunkt der Behandlung war dieses Risiko als Folge der PRT weltweit erst einmal in der Literatur publik gemacht worden. Den behandelnden Ärzten war dieses somit nicht bekannt.
Dennoch kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflichten möglich ist.

OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil vom 6.7.2010 (VI ZR 198/09) entschieden, dass auch dann über das Risiko einer Querschnittslähmung aufgeklärt werden muss, wenn dieses nur theoretisch vorstellbar ist. Im konkreten Fall hatte eine Injektion im Rahmen einer periradikulären Therapie (PRT) zu einer Tetraplegie, also einer Lähmung aller vier Extremitäten, geführt. Der Patienten war nicht über das Risiko einer Querschnittslähmung aufgeklärt worden, weshalb er auf die Zahlung von Schadenersatz klagte. Zum Zeitpunkt der Behandlung war dieses Risiko als Folge der PRT weltweit erst einmal in der Literatur publik gemacht worden. Den behandelnden Ärzten war dieses somit nicht bekannt.
Dennoch kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflichten möglich ist.





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