Keine außerordentliche Kündigung wegen des Aufladens eines Rasierers am Arbeitsplatz!
Datum: Montag, dem 18. Oktober 2010
Thema: Recht-News


Dem Arbeitsgericht Aachen lag ein weiterer Fall einer kuriosen Arbeitgeberkündigung zur Entscheidung vor. Der 24jährige Kläger (in den Medien als Mark L. bezeichnet), vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer LLP (www.grprainer.com), war als Rechtsanwaltsfachangestellter bei einem Rechtsanwalt in Düren beschäftigt. Dort wurde ihm gekündigt weil er am Arbeitsplatz seinen elektrischen Rasierapparat mit Strom im Gegenwert von 2 Cent auflud. Die Kündigung erfolgte zu Unrecht wie das Gericht nun feststellte.
Köln, 18.10.2010 - Im April diesen Jahres nahm der Kläger seinen Rasierapparat mit zur Arbeit, da er beabsichtigte, sich in der Mittagspause zu rasieren. Als Grund gab er an, für die Mandantschaft seines Arbeitgebers einen guten Eindruck machen zu wollen. Das Gerät lud er zu diesem Zweck am Arbeitsplatz auf.

Dem Arbeitsgericht Aachen lag ein weiterer Fall einer kuriosen Arbeitgeberkündigung zur Entscheidung vor. Der 24jährige Kläger (in den Medien als Mark L. bezeichnet), vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer LLP (www.grprainer.com), war als Rechtsanwaltsfachangestellter bei einem Rechtsanwalt in Düren beschäftigt. Dort wurde ihm gekündigt weil er am Arbeitsplatz seinen elektrischen Rasierapparat mit Strom im Gegenwert von 2 Cent auflud. Die Kündigung erfolgte zu Unrecht wie das Gericht nun feststellte.
Köln, 18.10.2010 - Im April diesen Jahres nahm der Kläger seinen Rasierapparat mit zur Arbeit, da er beabsichtigte, sich in der Mittagspause zu rasieren. Als Grund gab er an, für die Mandantschaft seines Arbeitgebers einen guten Eindruck machen zu wollen. Das Gerät lud er zu diesem Zweck am Arbeitsplatz auf.





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