Rückwirkendes Widerrufsrecht bei Altverträgen von Lebensversicherungen !
Datum: Dienstag, dem 12. Oktober 2010
Thema: Recht-Infos


BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bamberg!
Die Lebensversicherungen stehen unter Druck. Ist der Altersvorsorge- und Vermögensaufbauklassiker ein Auslaufmodell? Die Versicherungsgesellschaften sehen Milliardenklagen entgegen. Der BGH hat mit dem Anerkenntnisurteil vom 29.07.2009 (AZ: I ZR 22/07) das Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ: 2 0 764/04) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Ratenzuschlag auf die Jahresprämie ein Verbraucherkredit darstellt. Die sensationelle Folge für Versicherungskunden ist, dass diese ihre KLV-Verträge heute noch widerrufen können und die Versicherung sämtliche Beiträge zuzüglich Zinsen erstatten muss. Hintergrund ist, dass ein Verbraucherkredit laut § 355 BGB von dem Verbraucher innerhalb 14 Tagen widerrufen werden kann. Das Widerrufsrecht steht dem Verbraucher unbefristet auch bei Altverträgen heute noch zu, wenn und soweit er über sein Widerrufsrecht nicht aufgeklärt worden ist.

BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bamberg!
Die Lebensversicherungen stehen unter Druck. Ist der Altersvorsorge- und Vermögensaufbauklassiker ein Auslaufmodell? Die Versicherungsgesellschaften sehen Milliardenklagen entgegen. Der BGH hat mit dem Anerkenntnisurteil vom 29.07.2009 (AZ: I ZR 22/07) das Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ: 2 0 764/04) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Ratenzuschlag auf die Jahresprämie ein Verbraucherkredit darstellt. Die sensationelle Folge für Versicherungskunden ist, dass diese ihre KLV-Verträge heute noch widerrufen können und die Versicherung sämtliche Beiträge zuzüglich Zinsen erstatten muss. Hintergrund ist, dass ein Verbraucherkredit laut § 355 BGB von dem Verbraucher innerhalb 14 Tagen widerrufen werden kann. Das Widerrufsrecht steht dem Verbraucher unbefristet auch bei Altverträgen heute noch zu, wenn und soweit er über sein Widerrufsrecht nicht aufgeklärt worden ist.





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