Gericht bemängelt Verzögerungstaktik von Versicherungen bei Schmerzensgeldzahlung!
Datum: Dienstag, dem 12. Oktober 2010
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) hat in einem aktuellen Beschluss zu einem Fall des Anwaltsbüros Quirmbach und Partner die Auffassung des Landgerichts bestätigt, wonach das schleppende Regulierungsverhalten bei der Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26. Mai 2010, Aktenzeichen: 13 U 128/09).
„Das vom Landgericht dem Kläger zuerkannte Schmerzensgeld von insgesamt 250.000 Euro ist unter dem Ausgleichsgesichtspunkt vertretbar“, so das OLG Frankfurt/Main in seinem Beschluss. Damit geht ein langer und zermürbender Prozess vor dem Landgericht Darmstadt zu Ende.

OpenPr.de: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) hat in einem aktuellen Beschluss zu einem Fall des Anwaltsbüros Quirmbach und Partner die Auffassung des Landgerichts bestätigt, wonach das schleppende Regulierungsverhalten bei der Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26. Mai 2010, Aktenzeichen: 13 U 128/09).
„Das vom Landgericht dem Kläger zuerkannte Schmerzensgeld von insgesamt 250.000 Euro ist unter dem Ausgleichsgesichtspunkt vertretbar“, so das OLG Frankfurt/Main in seinem Beschluss. Damit geht ein langer und zermürbender Prozess vor dem Landgericht Darmstadt zu Ende.





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