AdConti Pharma: Haftung des Geschäftsführer bestätigt!
Datum: Dienstag, dem 12. Oktober 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Zahlreiche deutsche Anleger haben auf die hohen Zinsversprechungen der mittlerweile insolventen Adconti Pharma S.r.l. aus Italien vertraut, und wurden enttäuscht. Die in zweistelliger Höhe versprochenen Zinsen konnten mit dem tatsächlichen Geschäftsvolumen nicht erwirtschaftet werden und die eingezahlten Darlehen sahen die meisten Anleger nie wieder.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Februar 2010 der Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Geschäftsführer der AdConti Pharma S.r.l. auf Rückzahlung seiner Einlage nebst Zinsen stattgegeben. Die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Dr. Bender aus Düsseldorf hatte die persönliche Haftung des Geschäftsführers mit einem formalen Rechtsverstoß begründet. Dieser Ansatz wurde zwischenzeitlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.

OpenPr.de: Zahlreiche deutsche Anleger haben auf die hohen Zinsversprechungen der mittlerweile insolventen Adconti Pharma S.r.l. aus Italien vertraut, und wurden enttäuscht. Die in zweistelliger Höhe versprochenen Zinsen konnten mit dem tatsächlichen Geschäftsvolumen nicht erwirtschaftet werden und die eingezahlten Darlehen sahen die meisten Anleger nie wieder.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Februar 2010 der Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Geschäftsführer der AdConti Pharma S.r.l. auf Rückzahlung seiner Einlage nebst Zinsen stattgegeben. Die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Dr. Bender aus Düsseldorf hatte die persönliche Haftung des Geschäftsführers mit einem formalen Rechtsverstoß begründet. Dieser Ansatz wurde zwischenzeitlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.





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