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Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-Infos


Stuttgart (ots) - Der Südwestrundfunk (SWR) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in Sachen Daimler/SWR.

Das Gericht hat am 9. Oktober 2014, verkündet, dass es die Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen hat, und dass die Ausstrahlung des Beitrags "Hungerlohn am Fließband" rechtmäßig ist.

Das Unternehmen wollte mit der Klage erreichen, dass der SWR das in dem Beitrag benutzte heimlich gedrehte Material nicht mehr verwenden darf.

SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hat dabei Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt.

Stuttgart (ots) - Der Südwestrundfunk (SWR) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in Sachen Daimler/SWR.

Das Gericht hat am 9. Oktober 2014, verkündet, dass es die Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen hat, und dass die Ausstrahlung des Beitrags "Hungerlohn am Fließband" rechtmäßig ist.

Das Unternehmen wollte mit der Klage erreichen, dass der SWR das in dem Beitrag benutzte heimlich gedrehte Material nicht mehr verwenden darf.

SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hat dabei Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt.





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