Rechtsstaatlich angeordnete Zensur soll Persönlichkeitsrechte schützen?
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-Frage


Bremen (ots) - Wer als 17-Jähriger einmal Mist gebaut hat, soll bei einer Bewerbung zehn Jahre später nicht fürchten müssen, dass ein Personalchef davon noch etwas auf Anhieb im Netz findet.

Und wer mit 47 beruflich scheitert, hat das Recht auf einen Neuanfang - unbelastet von Zeugnissen seines Versagens, die Suchmaschinen nach wenigen Klicks jedem präsentieren.

Das erscheint fair und angemessen.

Der Teufel liegt jedoch wieder einmal im Detail: Wenn schon der Link zu einem Artikel über eine Zwangsversteigerung das Persönlichkeitsrecht verletzt - was fällt dann noch alles darunter?

Bremen (ots) - Wer als 17-Jähriger einmal Mist gebaut hat, soll bei einer Bewerbung zehn Jahre später nicht fürchten müssen, dass ein Personalchef davon noch etwas auf Anhieb im Netz findet.

Und wer mit 47 beruflich scheitert, hat das Recht auf einen Neuanfang - unbelastet von Zeugnissen seines Versagens, die Suchmaschinen nach wenigen Klicks jedem präsentieren.

Das erscheint fair und angemessen.

Der Teufel liegt jedoch wieder einmal im Detail: Wenn schon der Link zu einem Artikel über eine Zwangsversteigerung das Persönlichkeitsrecht verletzt - was fällt dann noch alles darunter?





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