Bundesgerichtshof betont Selbstbestimmung !
Datum: Dienstag, dem 12. Oktober 2010
Thema: Recht-Infos


Patientenverfügung nach Sterbehilfe-Urteil noch wichtiger!
sup.- Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten, passive Sterbehilfe, auch durch das Abschalten von Geräten, kann hingegen zulässig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorraussetzung ist, dass ein eindeutig formulierter bzw. klar festgestellter Patientenwille vorliegt, der lebensverlängernde Maßnahmen strikt ablehnt. In diesem Fall ist es beispielsweise nicht strafbar, die künstliche Ernährung eines Komapatienten zu beenden. Die Rechtsunsicherheit, die bisher durch einen Widerspruch zwischen Betreuungsrecht und Strafrecht bestand, ist mit diesem BGH-Urteil jetzt aufgehoben worden. Zwangsbehandlungen gegen den in einer Patientenverfügung dokumentierten Willen eines Menschen sollen nach dem höchstrichterlichen Urteil vermieden werden.
Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht es in dieser Entscheidung "um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit um eine Kernfrage menschenwürdigen Lebens bis zuletzt".

Patientenverfügung nach Sterbehilfe-Urteil noch wichtiger!
sup.- Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten, passive Sterbehilfe, auch durch das Abschalten von Geräten, kann hingegen zulässig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorraussetzung ist, dass ein eindeutig formulierter bzw. klar festgestellter Patientenwille vorliegt, der lebensverlängernde Maßnahmen strikt ablehnt. In diesem Fall ist es beispielsweise nicht strafbar, die künstliche Ernährung eines Komapatienten zu beenden. Die Rechtsunsicherheit, die bisher durch einen Widerspruch zwischen Betreuungsrecht und Strafrecht bestand, ist mit diesem BGH-Urteil jetzt aufgehoben worden. Zwangsbehandlungen gegen den in einer Patientenverfügung dokumentierten Willen eines Menschen sollen nach dem höchstrichterlichen Urteil vermieden werden.
Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht es in dieser Entscheidung "um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit um eine Kernfrage menschenwürdigen Lebens bis zuletzt".





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