Patentrechtsnovelle: Das Patentrecht wird anwenderfreundlicher!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015 Thema: Recht-Infos
OpenPr.de: Gesetzesnovelle sorgt für überfällige Vereinheitlichung deutscher mit europäischen Regelungen!
Düsseldorf, Januar 2014 – Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentrechtsnovelle) bringt für Erfinder einige wichtige Verbesserungen der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), insbesondere in Patentsachen.
Dazu zählen neben der elektronischen Akteneinsicht die verlängerte Frist zur Einreichung deutscher Übersetzungen, die vorläufige Einschätzung der Patentierbarkeit im Recherchebericht, die Verlängerung der Einspruchsfrist und die künftig öffentliche Anhörung im Einspruchsverfahren.
Das Gesetz wurde am 24. Oktober 2013 verkündet (BGBl. 2013, Teil I, Nr. 63, S. 3830) und tritt am 1. April 2014 in Kraft.
OpenPr.de: Gesetzesnovelle sorgt für überfällige Vereinheitlichung deutscher mit europäischen Regelungen!
Düsseldorf, Januar 2014 – Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentrechtsnovelle) bringt für Erfinder einige wichtige Verbesserungen der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), insbesondere in Patentsachen.
Dazu zählen neben der elektronischen Akteneinsicht die verlängerte Frist zur Einreichung deutscher Übersetzungen, die vorläufige Einschätzung der Patentierbarkeit im Recherchebericht, die Verlängerung der Einspruchsfrist und die künftig öffentliche Anhörung im Einspruchsverfahren.
Das Gesetz wurde am 24. Oktober 2013 verkündet (BGBl. 2013, Teil I, Nr. 63, S. 3830) und tritt am 1. April 2014 in Kraft.
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