Flüchtlingsunterbringung Sophienterrasse Hamburg: OVG gibt Anwohnerinitiative Recht, der Baustopp wegen Überdimensionierung der Planungen bleibt bestehen!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-News


Hamburg (ots) - Das Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz die Beschwerden der Stadt sowie der Betreiberin "Fördern & Wohnen" zurückgewiesen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vollen Umfang bestätigt!

"Anders als berichtet waren meine Mandanten nie gegen eine Flüchtlingsunterbringung an der Sophienterrasse. Im Gegenteil: Auch die Bewohner des Quartiers wollen ihren Beitrag leisten.

Bei rund 250 Anwohnern im gesamten Quartier sind jedoch 220 unterzubringende Personen in einem Gebäude unverhältnismäßig viele.

Wir freuen uns daher, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht dieser Auffassung folgt", sagt Rechtsanwalt Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner, die die Initiative vertritt.

Das Gericht hat in seiner Begründung die erstinstanzliche Entscheidung vollumfänglich bestätigt und weitergehende Hinweise für das weitere Verfahren gegeben:

1. Bei der geplanten Einrichtung handle es sich nicht um eine Wohnnutzung, sondern um eine "Einrichtung für soziale Zwecke".

2. Eine solche Einrichtung könne in einem besonders geschützten Wohngebiet nur gebietsverträglich sein, wenn sie "klein" sei.

3. Die Einrichtung sei bereits aufgrund ihres räumlichen Umfangs zu groß.

4. Mit Blick auf die von der Stadt angedrohte Bebauungsplanänderung erlaubt sich das Oberverwaltungsgericht den Hinweis in Richtung Bezirksamt, dass eine Einrichtung in der geplanten Größe auch geeignet sei, die Schaffung und Erhaltung sozialer Bewohnerstrukturen zu gefährden.

Die Anwohner hatten in mehreren Gesprächen ihre grundsätzlich offene Haltung gegenüber den Behörden deutlich gemacht.

"An vielen Orten im Land gibt es Widerstände gegen Flüchtlingsunterkünfte. An der Sophienterrasse ist das nicht der Fall. Flüchtlinge und Familien aus Krisengebieten sind hier willkommen.

Bei dem Einspruch geht es ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit. Selbstverständlich sind wir weiterhin auf Basis der Ausführungen des Gerichtes jederzeit zu Gesprächen mit der Stadt bereit", so Tuttlewski abschließend.

Zum Hintergrund: Die Anwohnerinitiative Sophienterrasse besteht neben den 3 Antragsstellern aus 13 weiteren Eigentümern und Parteien aus dem Quartier, die sich für eine angemessene Dimensionierung der geplanten Flüchtlingsunterbringung einsetzen.

Pressekontakt:

Anwohnerinitiative Sophienterrasse:
Vertreten durch die Kanzlei Klemm & Partner
Rechtsanwalt Gero Tuttlewski
Tel: +49 (0)40/725 40 9-0
E-Mail: Info@KlemmPartner.de
www.KlemmPartner.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/117199/3036106, Autor siehe obiger Artikel.

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Hamburg (ots) - Das Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz die Beschwerden der Stadt sowie der Betreiberin "Fördern & Wohnen" zurückgewiesen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vollen Umfang bestätigt!

"Anders als berichtet waren meine Mandanten nie gegen eine Flüchtlingsunterbringung an der Sophienterrasse. Im Gegenteil: Auch die Bewohner des Quartiers wollen ihren Beitrag leisten.

Bei rund 250 Anwohnern im gesamten Quartier sind jedoch 220 unterzubringende Personen in einem Gebäude unverhältnismäßig viele.

Wir freuen uns daher, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht dieser Auffassung folgt", sagt Rechtsanwalt Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner, die die Initiative vertritt.

Das Gericht hat in seiner Begründung die erstinstanzliche Entscheidung vollumfänglich bestätigt und weitergehende Hinweise für das weitere Verfahren gegeben:

1. Bei der geplanten Einrichtung handle es sich nicht um eine Wohnnutzung, sondern um eine "Einrichtung für soziale Zwecke".

2. Eine solche Einrichtung könne in einem besonders geschützten Wohngebiet nur gebietsverträglich sein, wenn sie "klein" sei.

3. Die Einrichtung sei bereits aufgrund ihres räumlichen Umfangs zu groß.

4. Mit Blick auf die von der Stadt angedrohte Bebauungsplanänderung erlaubt sich das Oberverwaltungsgericht den Hinweis in Richtung Bezirksamt, dass eine Einrichtung in der geplanten Größe auch geeignet sei, die Schaffung und Erhaltung sozialer Bewohnerstrukturen zu gefährden.

Die Anwohner hatten in mehreren Gesprächen ihre grundsätzlich offene Haltung gegenüber den Behörden deutlich gemacht.

"An vielen Orten im Land gibt es Widerstände gegen Flüchtlingsunterkünfte. An der Sophienterrasse ist das nicht der Fall. Flüchtlinge und Familien aus Krisengebieten sind hier willkommen.

Bei dem Einspruch geht es ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit. Selbstverständlich sind wir weiterhin auf Basis der Ausführungen des Gerichtes jederzeit zu Gesprächen mit der Stadt bereit", so Tuttlewski abschließend.

Zum Hintergrund: Die Anwohnerinitiative Sophienterrasse besteht neben den 3 Antragsstellern aus 13 weiteren Eigentümern und Parteien aus dem Quartier, die sich für eine angemessene Dimensionierung der geplanten Flüchtlingsunterbringung einsetzen.

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Rechtsanwalt Gero Tuttlewski
Tel: +49 (0)40/725 40 9-0
E-Mail: Info@KlemmPartner.de
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/117199/3036106, Autor siehe obiger Artikel.

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