Winkelmeier-Becker (CDU): Der 1. Juni ist ein guter Tag für Mieter - Gesetz zur Mietpreisbremse und Rechtsverordnung des Berliner Senats treten in Kraft!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-News


Am kommenden Montag tritt das Gesetz zur Mietpreisbremse in Kraft.

Ebenfalls ab dem 1. Juni gilt die Rechtsverordnung des Berliner Senats, durch die Berlin zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse bestimmt wird.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) :

"Wohnen muss bezahlbar bleiben. Deswegen hat die große Koalition die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die von nun an Wirkung entfalten kann.

Die Landesregierungen müssen jetzt prüfen, in welchen Städten und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Länder und Gemeinden müssen zudem eigene Maßnahmenpläne erarbeiten, um die Wohnungssituation zu verbessern.

Wichtig ist, dass sie mit aktuellen Mietspiegeln den Mietern und Vermietern eine praktikable Umsetzung der Mietpreisbremse ermöglichen.

In Berlin hat sich der Mietspiegel zuletzt als unbrauchbar erwiesen. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden: Mietspiegel müssen das Marktgeschehen so präzise und transparent wie möglich abbilden.

Außerdem muss der Neubau von Wohnungen gefördert werden. Denn nur durch den Neubau von Wohnungen kann der Mietenanstieg nachhaltig gebremst werden.

Investitionen in den Wohnungsbau müssen daher Vorfahrt haben. Deswegen ist es auch richtig, dass alle neu errichteten Wohnungen auf Dauer von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.

Es gilt des Weiteren künftig das Bestellerprinzip: danach wird ein Makler von demjenigen bezahlt, der ihn zuerst eingeschaltet hat.

Immer wenn ein Makler also einen Mieter für eine bestimmte Wohnung sucht, ist der Mieter von der Provision befreit."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3033894, Autor siehe obiger Artikel.

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Am kommenden Montag tritt das Gesetz zur Mietpreisbremse in Kraft.

Ebenfalls ab dem 1. Juni gilt die Rechtsverordnung des Berliner Senats, durch die Berlin zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse bestimmt wird.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) :

"Wohnen muss bezahlbar bleiben. Deswegen hat die große Koalition die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die von nun an Wirkung entfalten kann.

Die Landesregierungen müssen jetzt prüfen, in welchen Städten und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Länder und Gemeinden müssen zudem eigene Maßnahmenpläne erarbeiten, um die Wohnungssituation zu verbessern.

Wichtig ist, dass sie mit aktuellen Mietspiegeln den Mietern und Vermietern eine praktikable Umsetzung der Mietpreisbremse ermöglichen.

In Berlin hat sich der Mietspiegel zuletzt als unbrauchbar erwiesen. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden: Mietspiegel müssen das Marktgeschehen so präzise und transparent wie möglich abbilden.

Außerdem muss der Neubau von Wohnungen gefördert werden. Denn nur durch den Neubau von Wohnungen kann der Mietenanstieg nachhaltig gebremst werden.

Investitionen in den Wohnungsbau müssen daher Vorfahrt haben. Deswegen ist es auch richtig, dass alle neu errichteten Wohnungen auf Dauer von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.

Es gilt des Weiteren künftig das Bestellerprinzip: danach wird ein Makler von demjenigen bezahlt, der ihn zuerst eingeschaltet hat.

Immer wenn ein Makler also einen Mieter für eine bestimmte Wohnung sucht, ist der Mieter von der Provision befreit."

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3033894, Autor siehe obiger Artikel.

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