BGH zum Urheberrecht: Kurze Musiksequenzen sind nicht zwingend schützenswert!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-News


OpenPR.de: Geistiges Eigentum soll durch das Urheberrecht in materieller und ideeller Weise geschützt werden.

Strittig ist häufig die Frage, ab wann die geistige oder künstlerische Leistung diesen Schutzanspruch genießt.

Das zeigte sich auch in einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (I ZR 225/12 – Goldrapper).

Dem Rapper B. wurde von einer französischen Gothic-Band vorgeworfen, in 13 von ihm veröffentlichten Titeln etwa zehn Sekunden lange Musiksequenzen kopiert und als eine sich ständig wiederholende Tonschleife verwendet zu haben.

OpenPR.de: Geistiges Eigentum soll durch das Urheberrecht in materieller und ideeller Weise geschützt werden.

Strittig ist häufig die Frage, ab wann die geistige oder künstlerische Leistung diesen Schutzanspruch genießt.

Das zeigte sich auch in einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (I ZR 225/12 – Goldrapper).

Dem Rapper B. wurde von einer französischen Gothic-Band vorgeworfen, in 13 von ihm veröffentlichten Titeln etwa zehn Sekunden lange Musiksequenzen kopiert und als eine sich ständig wiederholende Tonschleife verwendet zu haben.





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