Kommunikationsexperte Michael Oehme: Prozessflut gegen Mietspiegel
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-Infos


Ab dem 1. Juni 2015 könnte es zu einer Prozessflut gegen den Mietspiegel kommen – Michael Oehme erklärt, warum

St. Gallen, 26.05.2015. Kommunikationsexperte Michael Oehme macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg aufmerksam, in welchem der Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt wurde. Dieser sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Zwar wäre das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber für Oehme steht fest: Diese Entscheidung könnte eine Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus haben. „Das Urteil könnte prinzipiell auf Mietspiegel vieler anderer Städte übertragen werden“, so Michael Oehme. Unterdessen macht das Amtsgericht Charlottenburg darauf aufmerksam, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche Vermutungswirkung zukomme. Des Weiteren sei die sogenannte Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgt.

„Mietspiegeln werden in Zukunft eine viel größere Bedeutung zukommen als bisher“, ist sich Oehme sicher. „Für die Mietpreisbremse, die ohnehin in aller Munde ist, gilt die "ortsübliche Vergleichsmiete" als Orientierung und objektiver Maßstab.“ Hauptkritikpunkt in Berlin ist, dass die Stichprobe, auf der der Berliner Mietspiegel beruht, laut Gericht nicht repräsentativ ist. Für den Berliner Mietspiegel des Jahres 2013 wurden 12 000 Datensätze von über einer Million Wohnungen ausgewertet. Das wären grundsätzlich genug - geantwortet haben allerdings nur 4 000 Mieter. Anscheinend gibt es noch weitere, gravierende Fehler: So wurden laut Gutachten Bruttomieten falsch in Nettomieten umgerechnet, die Extremwertbereinigungen wurden falsch durchgeführt, die Spannengrenzen waren zu ungenau, zudem wurden Sondermerkmale nicht richtig berücksichtigt. Nun besteht die Gefahr, dass auch die anderen Städte Gutachter mit hinzuziehen.

„Die bisherige Akzeptant, die die meisten Mieter und Vermieter dem Mietpreisspiegel entgegengebracht haben, könnte während einer Prozessflut leicht kippen“, vermutet Michael Oehme. Schließlich wird es aber auch den Gerichten kaum möglich sein, die Mietpreisbremse auszuhebeln. „Hinzu kommt, dass - wenn das Amtsgericht den Mietspiegel für ungültig erklärt – die Frage ungeklärt ist, woran man sich sonst orientieren soll? Mieter, Makler und Vermieter werden irgendwann den Überblick verlieren...“

Weitere Informationen unter http://www.michael-oehme-sachwertassets.de

Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-mail: kontakt@cpr-ag.ch
http://www.michael-oehme-sachwertassets.de


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Ab dem 1. Juni 2015 könnte es zu einer Prozessflut gegen den Mietspiegel kommen – Michael Oehme erklärt, warum

St. Gallen, 26.05.2015. Kommunikationsexperte Michael Oehme macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg aufmerksam, in welchem der Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt wurde. Dieser sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Zwar wäre das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber für Oehme steht fest: Diese Entscheidung könnte eine Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus haben. „Das Urteil könnte prinzipiell auf Mietspiegel vieler anderer Städte übertragen werden“, so Michael Oehme. Unterdessen macht das Amtsgericht Charlottenburg darauf aufmerksam, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche Vermutungswirkung zukomme. Des Weiteren sei die sogenannte Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgt.

„Mietspiegeln werden in Zukunft eine viel größere Bedeutung zukommen als bisher“, ist sich Oehme sicher. „Für die Mietpreisbremse, die ohnehin in aller Munde ist, gilt die "ortsübliche Vergleichsmiete" als Orientierung und objektiver Maßstab.“ Hauptkritikpunkt in Berlin ist, dass die Stichprobe, auf der der Berliner Mietspiegel beruht, laut Gericht nicht repräsentativ ist. Für den Berliner Mietspiegel des Jahres 2013 wurden 12 000 Datensätze von über einer Million Wohnungen ausgewertet. Das wären grundsätzlich genug - geantwortet haben allerdings nur 4 000 Mieter. Anscheinend gibt es noch weitere, gravierende Fehler: So wurden laut Gutachten Bruttomieten falsch in Nettomieten umgerechnet, die Extremwertbereinigungen wurden falsch durchgeführt, die Spannengrenzen waren zu ungenau, zudem wurden Sondermerkmale nicht richtig berücksichtigt. Nun besteht die Gefahr, dass auch die anderen Städte Gutachter mit hinzuziehen.

„Die bisherige Akzeptant, die die meisten Mieter und Vermieter dem Mietpreisspiegel entgegengebracht haben, könnte während einer Prozessflut leicht kippen“, vermutet Michael Oehme. Schließlich wird es aber auch den Gerichten kaum möglich sein, die Mietpreisbremse auszuhebeln. „Hinzu kommt, dass - wenn das Amtsgericht den Mietspiegel für ungültig erklärt – die Frage ungeklärt ist, woran man sich sonst orientieren soll? Mieter, Makler und Vermieter werden irgendwann den Überblick verlieren...“

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