Filesharing-Ermittlungen wegen Verbreitung pornographischer Darbietung eingestellt!
Datum: Donnerstag, dem 02. September 2010
Thema: Recht-News


OpenPr.de: ilex erwirkt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Cottbus nach § 170 Abs. 2 StPO gegen Internetanschlussinhaber. Mandant von dem Vorwurf einer Strafhandlung vollständig befreit!
Der Fall: Gegen einen Mandanten der Kanzlei ilex wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Verbreitens pornographischer Darbietungen und Urheberrechtsverletzung ermittelt. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Werk mit pornographischem Inhalt über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Die Akteneinsicht ergab, dass eine Anzeige der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte den Stein ins Rollen gebracht hatte.
Die Kanzlei, die in diesem Verfahren die Rechte der Firma GMV Media GmbH & Co. KG vertrat, legte u. a. eine IP Adresse und Uhrzeit/Datum vor, aus dem sich die Rechtsverletzung ergeben sollte.

OpenPr.de: ilex erwirkt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Cottbus nach § 170 Abs. 2 StPO gegen Internetanschlussinhaber. Mandant von dem Vorwurf einer Strafhandlung vollständig befreit!
Der Fall: Gegen einen Mandanten der Kanzlei ilex wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Verbreitens pornographischer Darbietungen und Urheberrechtsverletzung ermittelt. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Werk mit pornographischem Inhalt über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Die Akteneinsicht ergab, dass eine Anzeige der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte den Stein ins Rollen gebracht hatte.
Die Kanzlei, die in diesem Verfahren die Rechte der Firma GMV Media GmbH & Co. KG vertrat, legte u. a. eine IP Adresse und Uhrzeit/Datum vor, aus dem sich die Rechtsverletzung ergeben sollte.





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