Bei Nichtteilnahme an Aufbauseminar droht Führerscheinentzug !
Datum: Mittwoch, dem 25. August 2010
Thema: Recht-Infos


Hat ein Autofahrer 14 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt, wird er zu einer Nachschulung bzw. einem Aufbauseminar aufgefordert. Kommt er dem nicht nach, verliert er seine Fahrerlaubnis. Entscheidend ist dabei der D.A.S. zufolge die Anzahl der Punkte zur Zeit der Anordnung des Seminars (Verwaltungsgericht Neustadt, Az. 3 L 526/10.NW).
Hintergrundinformation: Bei ein bis acht Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei kann ein Verkehrsteilnehmer freiwillig ein Aufbauseminar mitmachen. So kann er einmal in fünf Jahren vier Punkte abbauen. Bei neun bis 13 Punkten ist dies auch möglich, hier können durch eine freiwillige Schulung innerhalb von fünf Jahren einmalig zwei Punkte abgebaut werden. Für Fahranfänger in Probezeit gelten Sonderregeln. Hat der Verkehrssünder zwischen 14 und 17 Punkten, wird es ernst: Hier ordnet die Behörde die Nachschulung mit Fristsetzung an. Diese führt nicht mehr zum Punkteabbau. Wird sie nicht wahrgenommen, ist der Autofahrer sehr schnell seine Fahrerlaubnis los. Er kann jedoch sein Konto um zwei Punkte verringern, wenn er zusätzlich zur Nachschulung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt.

Hat ein Autofahrer 14 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt, wird er zu einer Nachschulung bzw. einem Aufbauseminar aufgefordert. Kommt er dem nicht nach, verliert er seine Fahrerlaubnis. Entscheidend ist dabei der D.A.S. zufolge die Anzahl der Punkte zur Zeit der Anordnung des Seminars (Verwaltungsgericht Neustadt, Az. 3 L 526/10.NW).
Hintergrundinformation: Bei ein bis acht Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei kann ein Verkehrsteilnehmer freiwillig ein Aufbauseminar mitmachen. So kann er einmal in fünf Jahren vier Punkte abbauen. Bei neun bis 13 Punkten ist dies auch möglich, hier können durch eine freiwillige Schulung innerhalb von fünf Jahren einmalig zwei Punkte abgebaut werden. Für Fahranfänger in Probezeit gelten Sonderregeln. Hat der Verkehrssünder zwischen 14 und 17 Punkten, wird es ernst: Hier ordnet die Behörde die Nachschulung mit Fristsetzung an. Diese führt nicht mehr zum Punkteabbau. Wird sie nicht wahrgenommen, ist der Autofahrer sehr schnell seine Fahrerlaubnis los. Er kann jedoch sein Konto um zwei Punkte verringern, wenn er zusätzlich zur Nachschulung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt.





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