Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Rechte behinderter Menschen brauchen mehr politische Aufmerksamkeit!
Datum: Dienstag, dem 25. März 2014
Thema: Recht-Infos


Berlin (ots) - Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zieht die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eine gemischte Bilanz.

"Trotz erkennbarer Dynamik im Feld der Inklusion ist die politische Aufmerksamkeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland noch viel zu gering", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März.

"Heute wird zwar die Größe der Aufgabenstellung besser erkannt - und das ist ein Fortschritt, jedoch sind zahlreiche Fragen offen und strukturelle Umsetzungserfolge lassen auf sich warten" so Aichele.

"Die Gewährleistung der Rechte behinderter Menschen braucht mehr politische Tatkraft und das Umsetzungstempo im Politikfeld Inklusion muss unbedingt erhöht werden."

Die Monitoring-Stelle bemängelt zudem, dass viele Vorgaben aus der Konvention bislang von Politik und Staat nicht angemessen aufgegriffen worden seien.

Die Umsetzung von Verpflichtungen beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit, effektiven Rechtsschutz, unterstützende Entscheidungsfindung oder die Rechte von Menschen in der Psychiatrie stünde nicht prioritär auf der politischen Agenda und wichtige Schlüsselprojekte wie die umstrittene Eingliederungshilfe seien trotz seit langem benachteiligender Wirkung nicht vorangebracht worden.

In vielen Feldern fehlten überdies immer noch wirksame und überprüfbare Umsetzungspläne. Hier seien gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und damit die Auflösung von Umsetzungsblockaden in vielen Feldern dringend geboten.

Zu diesen Punkten hat die Monitoring-Stelle jüngst im Rahmen des UN-Staatenprüfungsverfahrens eine Stellungnahme an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingereicht.

"Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen des Verfahrens Antworten auf die von uns angesprochenen Punkte gibt und damit die Grundlage für eine bessere Umsetzung der Konvention in Deutschland legt", führte Aichele aus.

Die Monitoring-Stelle wird zudem im August einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht in Genf einreichen.

In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe "aktuell" stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.

Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Stellungnahme: Submission of the National CRPD Monitoring Body of Germany to the CRPD Committee on the Rights of Persons with Disabilities on the occasion of the preparation of a list of issues by the Committee in the review of Germany's Initial Report in 2014 http://ots.de/pVbcS

Valentin Aichele/Peter Litschke: UN-Behindertenrechtskonvention: UN prüfen 2014 die Umsetzung in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014. (aktuell 01/2014) http://ots.de/pVbcS

"Die politisch Verantwortlichen müssen sich stärker beteiligen" Interview mit Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention http://ots.de/hiaOo

Informationen der Monitoring-Stelle zum Staatenberichtsverfahren 2014 http://ots.de/eWuPI

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2696300/monitoring-stelle-zur-un-behindertenrechtskonvention-rechte-behinderter-menschen-brauchen-mehr von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zieht die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eine gemischte Bilanz.

"Trotz erkennbarer Dynamik im Feld der Inklusion ist die politische Aufmerksamkeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland noch viel zu gering", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März.

"Heute wird zwar die Größe der Aufgabenstellung besser erkannt - und das ist ein Fortschritt, jedoch sind zahlreiche Fragen offen und strukturelle Umsetzungserfolge lassen auf sich warten" so Aichele.

"Die Gewährleistung der Rechte behinderter Menschen braucht mehr politische Tatkraft und das Umsetzungstempo im Politikfeld Inklusion muss unbedingt erhöht werden."

Die Monitoring-Stelle bemängelt zudem, dass viele Vorgaben aus der Konvention bislang von Politik und Staat nicht angemessen aufgegriffen worden seien.

Die Umsetzung von Verpflichtungen beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit, effektiven Rechtsschutz, unterstützende Entscheidungsfindung oder die Rechte von Menschen in der Psychiatrie stünde nicht prioritär auf der politischen Agenda und wichtige Schlüsselprojekte wie die umstrittene Eingliederungshilfe seien trotz seit langem benachteiligender Wirkung nicht vorangebracht worden.

In vielen Feldern fehlten überdies immer noch wirksame und überprüfbare Umsetzungspläne. Hier seien gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und damit die Auflösung von Umsetzungsblockaden in vielen Feldern dringend geboten.

Zu diesen Punkten hat die Monitoring-Stelle jüngst im Rahmen des UN-Staatenprüfungsverfahrens eine Stellungnahme an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingereicht.

"Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen des Verfahrens Antworten auf die von uns angesprochenen Punkte gibt und damit die Grundlage für eine bessere Umsetzung der Konvention in Deutschland legt", führte Aichele aus.

Die Monitoring-Stelle wird zudem im August einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht in Genf einreichen.

In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe "aktuell" stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.

Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Stellungnahme: Submission of the National CRPD Monitoring Body of Germany to the CRPD Committee on the Rights of Persons with Disabilities on the occasion of the preparation of a list of issues by the Committee in the review of Germany's Initial Report in 2014 http://ots.de/pVbcS

Valentin Aichele/Peter Litschke: UN-Behindertenrechtskonvention: UN prüfen 2014 die Umsetzung in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014. (aktuell 01/2014) http://ots.de/pVbcS

"Die politisch Verantwortlichen müssen sich stärker beteiligen" Interview mit Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention http://ots.de/hiaOo

Informationen der Monitoring-Stelle zum Staatenberichtsverfahren 2014 http://ots.de/eWuPI

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2696300/monitoring-stelle-zur-un-behindertenrechtskonvention-rechte-behinderter-menschen-brauchen-mehr von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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