Westfalenpost: Recht auf Würde / Verantwortung für die Menschen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind!
Datum: Montag, dem 24. März 2014
Thema: Recht-Infos


Hagen (ots) - Die NRW-Landesregierung betont im neuen Strafvollzugsgesetz ihre Verantwortung für die Menschen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind. Das ist ohne Einschränkung begrüßenswert - in einem Rechtsstaat darf sich niemals der Eindruck verfestigen, dass Täter besser versorgt werden als die Opfer.

Der Ist-Zustand ist häufig bedrückend: Viele Opfer und ihre Angehörigen fühlen sich von dem Staat allein gelassen, der ihnen eigentlich ein Leben in körperlicher und seelischer Unversehrtheit ermöglichen möchte.

Sie müssen selbst sehen, wie sie mit ihren psychischen und physischen Schmerzen, mit ihrer Hilflosigkeit zurechtkommen.

Dabei brauchen Kriminalitätsopfer vielfältige Unterstützung. Der Glaube, einen gewalttätigen Übergriff alleine mit sich selbst verarbeiten zu können, ist ein Irrglaube.

Auch beim vermeintlich stärksten Menschen können die Folgen von Todesangst Wochen, Monate oder Jahre später spürbar werden.

Es ist richtig, dass die NRW-Landesregierung die Rechte für Verbrechensopfer ausweiten will.

Damit dieses Vorhaben kein Lippenbekenntnis bleibt, muss freilich Geld in die Hand genommen werden: für die finanzielle Hilfe von Menschen, die nach Straftaten in existenzielle Not geraten, für Opferschutzorganisationen, die auf bewundernswerte Weise den von Gewaltverbrechen Betroffenen zur Seite stehen, für speziell ausgebildete Psychiater und Psychologen, für Trauma-Ambulanzen usw.

Opfer von Verbrechen sind auf besondere Weise auf die lidarität unseres Gemeinwesens angewiesen.

Sie haben ein Recht darauf, ihre Würde zurückzubekommen.

Von Rolf Hansmann

Pressekontakt:

Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58966/2694749/westfalenpost-recht-auf-wuerde-von-rolf-hansmann von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Hagen (ots) - Die NRW-Landesregierung betont im neuen Strafvollzugsgesetz ihre Verantwortung für die Menschen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind. Das ist ohne Einschränkung begrüßenswert - in einem Rechtsstaat darf sich niemals der Eindruck verfestigen, dass Täter besser versorgt werden als die Opfer.

Der Ist-Zustand ist häufig bedrückend: Viele Opfer und ihre Angehörigen fühlen sich von dem Staat allein gelassen, der ihnen eigentlich ein Leben in körperlicher und seelischer Unversehrtheit ermöglichen möchte.

Sie müssen selbst sehen, wie sie mit ihren psychischen und physischen Schmerzen, mit ihrer Hilflosigkeit zurechtkommen.

Dabei brauchen Kriminalitätsopfer vielfältige Unterstützung. Der Glaube, einen gewalttätigen Übergriff alleine mit sich selbst verarbeiten zu können, ist ein Irrglaube.

Auch beim vermeintlich stärksten Menschen können die Folgen von Todesangst Wochen, Monate oder Jahre später spürbar werden.

Es ist richtig, dass die NRW-Landesregierung die Rechte für Verbrechensopfer ausweiten will.

Damit dieses Vorhaben kein Lippenbekenntnis bleibt, muss freilich Geld in die Hand genommen werden: für die finanzielle Hilfe von Menschen, die nach Straftaten in existenzielle Not geraten, für Opferschutzorganisationen, die auf bewundernswerte Weise den von Gewaltverbrechen Betroffenen zur Seite stehen, für speziell ausgebildete Psychiater und Psychologen, für Trauma-Ambulanzen usw.

Opfer von Verbrechen sind auf besondere Weise auf die lidarität unseres Gemeinwesens angewiesen.

Sie haben ein Recht darauf, ihre Würde zurückzubekommen.

Von Rolf Hansmann

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Telefon: 02331/9174160

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58966/2694749/westfalenpost-recht-auf-wuerde-von-rolf-hansmann von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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