Weser-Kurier zum Fall Edathy: Unschuldsvermutung mit Füßen getreten / Es geht nicht um Moral oder Ethos - es geht um strafrechtliche Relevanz!
Datum: Montag, dem 17. Februar 2014
Thema: Recht-Infos


Bremen (ots) - Der Fall Edathy, wenn man ihn denn so nennen darf, offenbart vielmehr eine Maßlosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz, die fassungslos macht, nicht nur aufseiten der Koalition.

In der Ermittlungsakte, die der "Süddeutschen" vorliegt, steht neben der Tatsache, dass Edathy nichts Illegales besessen habe, dass "aufgrund kriminalistischer Erfahrung" davon auszugehen sei, dass er auch strafbares Material besitze.

Damit wird die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten. Sie ist ein eherner Grundsatz unseres Rechts.

Eine weitere Säule demokratischer Rechtssprechung ist, dass eine strafrechtliche Bewertung nichts mit einer moralischen zu tun haben darf.

Nicht alles, was wir ekelhaft oder empörend finden, ist illegal. Und ein Rechtsstaat muss gewährleisten, dass die Justiz nicht Partei nimmt.

Im Fall Edathy sind fundamentale Grundsätze verletzt worden. Das fügt sich nahtlos ins Bild des eifernden und moralisierenden Staatsanwalts, das wir aus dem Wulff-Prozess kennen.

Denn auch dort gilt: Es geht nicht um Moral oder Ethos - es geht um strafrechtliche Relevanz.

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2665910/weser-kurier-kommentar-zum-fall-edathy von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Bremen (ots) - Der Fall Edathy, wenn man ihn denn so nennen darf, offenbart vielmehr eine Maßlosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz, die fassungslos macht, nicht nur aufseiten der Koalition.

In der Ermittlungsakte, die der "Süddeutschen" vorliegt, steht neben der Tatsache, dass Edathy nichts Illegales besessen habe, dass "aufgrund kriminalistischer Erfahrung" davon auszugehen sei, dass er auch strafbares Material besitze.

Damit wird die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten. Sie ist ein eherner Grundsatz unseres Rechts.

Eine weitere Säule demokratischer Rechtssprechung ist, dass eine strafrechtliche Bewertung nichts mit einer moralischen zu tun haben darf.

Nicht alles, was wir ekelhaft oder empörend finden, ist illegal. Und ein Rechtsstaat muss gewährleisten, dass die Justiz nicht Partei nimmt.

Im Fall Edathy sind fundamentale Grundsätze verletzt worden. Das fügt sich nahtlos ins Bild des eifernden und moralisierenden Staatsanwalts, das wir aus dem Wulff-Prozess kennen.

Denn auch dort gilt: Es geht nicht um Moral oder Ethos - es geht um strafrechtliche Relevanz.

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2665910/weser-kurier-kommentar-zum-fall-edathy von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=4002